8323/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8516 /J der Abgeordneten Ing. Hackl wie folgt:

 

Frage 1:

 

Ende April 2011 waren in der österreichischen Tabakbranche 6.021 Personen unselbständig beschäftigt. Davon waren 5.023 (83%) im Einzelhandel, 264 (4,4%) im Großhandel und 734 (12,2%) in der Tabakverarbeitung tätig. Die Beschäftigung im Tabak-Einzelhandel ist in den vergangenen beiden Jahren um insgesamt 220 bzw. +4,6% angestiegen. Die Anzahl der Arbeitskräfte im Großhandel ist in diesem Zeitraum annähernd konstant geblieben (-1 Beschäftigter seit 2009). Der Bestand an ArbeitnehmerInnen in der Tabakverarbeitung ist hingegen gegenüber dem Vorjahr um 35 bzw. -4,6% und gegenüber 2008 sogar um 275 bzw. -27,3% zurückgegangen. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen aus der Tabakverarbeitung ist trotz der rückläufigen Beschäftigung gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 13 auf nunmehr bundesweit 11 vorgemerkte Personen zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote (nach nationaler Definition)  lag  in diesem Bereich Ende April 2011 bei 1,5% (zum Vergleich – Gesamtwirtschaft: 6,5%).

Fragen 2:

 

Das Budgetbegleitgesetz 2011 stellt in seiner Gesamtheit eine sozial ausgewogene, wachstumsorientierte aber vor allem auch eine haushaltskonsolidierende Antwort auf die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise dar. Die Erhöhung der Tabaksteuer speziell muss allerdings immer in Hinblick auf die durch Konsumation von Tabakwaren verursachten Mehraufwendungen im Gesundheitsbereich gesehen werden, und stellt daher vor allem auch eine entscheidende präventive budgetrelevante Maßnahme dar. 

Frage 3:

s. Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.

Frage 4:

Ich schließe mich diesbezüglich den Ausführungen der  Frau Bundesministerin für Finanzen an und verweise auf deren Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J.

Frage 5:

Aktuell sind am Standort Hainburg 240 MitarbeiterInnen und am Standort Wien 265 Personen beschäftigt.
Derzeit werden firmenintern Verhandlungen über eine firmen- bzw. konzerninterne Konsolidierung geführt, deren Ergebnisse derzeit (Zeitpunkt meiner Unterschrift) noch nicht bekannt sind, wobei die Schließung des Standorts Hainburg in Erwägung gezogen wird. Erst nach der Abstimmung mit dem Betriebsrat plant die Firma „offiziell“ mit dem Arbeitsmarktservice weiterführende Gespräche zu führen. Auch dann erst ist mit einer Anzeige nach dem Frühwarnsystem bei Massenkündigung gem. § 45a AMFG beim Arbeitsmarktservice zu rechnen.


Sollte es zu einer Schließung des Standortes Hainburg kommen, ist mit rd. € 2 – 2,2 Mio. Kosten für das AMS zu rechnen (Kosten für Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie allfällige Arbeitsmarktfördermaßnahmen  für die Betroffenen). Diese Kosten würden primär – abhängig vom konkreten Zeitpunkt der möglichen Betriebsschließung - im Jahr 2012 anfallen.

Die Kosten einer möglichen Personalreduktion beim Standort Wien  können noch nicht kalkuliert werden, da es noch keine Aussagen des Unternehmens zum Umfang der möglichen Personalreduktion gibt.


Frage 6:

Siehe Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen sowie die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8514/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Frage 7:

Siehe Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.

Frage 8:

Siehe Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.

Frage 9:

Siehe Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8512/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.