8324/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8628/J der Abgeordneten Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1, 3 und 6:
Im Jahr 2010 wurden von Mitarbeitern der Zentralstelle des BMASK insgesamt 13.705 und von Mitarbeiterinnen insgesamt 8.408 Überstunden geleistet.
Die abgerechneten Kosten hierfür betrugen für Männer € 424.038,08 und für Frauen € 244.246,89.
Fragen 2 und 4:
Im Jahr 2010 wurden von teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern der Zentralstelle des BMASK insgesamt 24 und von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen insgesamt 450 Mehrstunden geleistet.
Die abgerechneten Kosten hierfür betrugen für Männer € 396,96 und für Frauen
€ 7.127,39.
Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Fragen 7 und 8
Im Jahr 2010 wurden an Mitarbeiter der Zentralstelle des BMASK insgesamt € 155.410,- und an Mitarbeiterinnen insgesamt € 209.906,- an Belohnungen ausbezahlt.
Frage 9:
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen:
- Beschäftigungsausmaß
- Umfang an geleisteten Überstunden
- Qualifikation
- Innehaben einer Leitungsfunktion
- in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.