8325/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. Mai 2011 unter der Zl. 8418/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Interventionen des libyschen Volksbüros“gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) führt keine statistischen Aufzeichnungen über Auslieferungen.
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) teilte nach Rrückfrage mit, dass im Jahr 1997 zwei Personen mit deren Zustimmung im vereinfachten Verfahren nach Libyen ausgeliefert wurden, weitere Fälle seien nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Mein Ressort tritt für die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Auslieferungen sowie die vorbehaltlose Achtung des absoluten Folterverbots ein, wie sie durch internationale Menschenrechtsstandards (Europäische Menschenrechtskonvention, Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
und durch die ständige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geregelt sind. Die Bewertung über die Zulässigkeit einer Auslieferung hängt immer von der Beurteilung aller Umstände eines Einzelfalls ab.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu den Fragen 4 und 5:
Dem BMeiA waren im Zusammenhang mit Auslieferungen nach Libyen keine Vorwürfe von Zahlungen an Bedienstete bekannt, daher wurden auch keine Untersuchungen geführt. Das BMeiA hat jene Fälle, auf die sich die mit gegenständlicher parlamentarischer Anfrage übermittelten Unterlagen beziehen, geprüft. Dabei haben sich keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben.
Zu Frage 6:
Zwischen 1995 und 2010 wurden dem BMeiA durchschnittlich 15 Verwaltungsübertretungen pro Jahr gemeldet, die von Mitgliedern des libyschen Volksbüros begangen wurden.
Zu den Frage 7 bis 9:
Alle ausländischen Vertretungsbehörden werden lückenlos vom BMeiA über alle Delikte, die durch ihre Missionsmitglieder begangen und dem BMeiA zur Kenntnis gebracht werden, informiert. Gleichzeitig werden die Missionen vom BMeiA aufgefordert, mitzuteilen, ob auf die gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) auf diese Missionsmitglieder anzuwendende Immunität verzichtet wird. Bejahendenfalls wird von der österreichischen Justiz ein Verfahren gegen dieses Missionsmitglied eingeleitet. In dem der parlamentarischen Anfrage zugrunde liegenden Fall, wurde der Chauffeur des libyschen Volksbüros, der als Verwaltungs- und technisches Personal des Volksbüros notifiziert war, laut Stellungnahme des Libyschen Volksbüros botschaftsintern bestraft.
Zudem hat das Libysche Volksbüro Herrn N.B. eine Schadenssumme in Höhe von ÖS 75.000,-- im Versicherungsweg zukommen lassen. Bei weiteren Fällen von Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr wurden die Fahrzeughalter, nach Befassung des Libyschen Volksbüros durch das BMeiA angehalten, die festgesetzten Verwaltungsstrafen zu bezahlen.
Zu Frage 10:
Ja.