8330/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

                                                         BMWF-10.000/0147-III/4a/2011

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 4. Juli 2011

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8452/J-NR/2011 betreffend drohender Ärztemangel in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 10. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zur Präambel der Anfrage ist festzuhalten, dass nicht jährlich „weit mehr als 100 junge
Menschen“ das Medizinstudium abschließen, sondern sich die Anzahl der Abschlüsse in den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck seit dem Studienjahr 2007/08 wie folgt darstellt:

2007/08: 1.908

2008/09: 1.892

2009/10: 1.816

 

Zu Frage 1:

Die postpromotionelle ärztliche Ausbildung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Es verfügt daher auch nicht über Daten darüber, wie viele Absolvent/innen des Medizinstudiums nicht um einen Turnusplatz in
Österreich angesucht bzw. keinen Turnus absolviert haben.


Zu Fragen 2 bis 4:

Zur Klärung des zukünftigen Ärztebedarfs hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer bei der Gesundheit Österreich GmbH die Erstellung einer Studie „Ärztebedarf und Ärzteausbildungsstellen 2010 bis 2030“ in Auftrag gegeben. Der Endbericht ist bis Herbst 2011 zu erwarten. Aussagen über einen allfälligen „Ärztemangel in den nächsten 10 Jahren“ können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Fragen des Ärzterechtes, der postpromotionellen Ärzteausbildung inklusive Ausbildung
besagter Fachärzte sowie des Krankenanstaltenrechtes fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesundheit.

Zur Frage eines etwaigen Ärztemangels siehe Antwort zu Fragen 2 – 4.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Zur Frage nach einem allfälligen Bedarf an einer Aufstockung der Studienplätze für
medizinische Studienrichtungen wird auf die bereits oben genannte im Herbst 2011 zu
erwartende Studie „Ärztebedarf und Ärzteausbildungsstellen 2010 bis 2030“ durch die
Gesundheit Österreich GmbH verwiesen.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.