8331/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0162-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 4. Juli 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8638/J-NR/2011 betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen
Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst, die die Abgeordneten
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2011 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern, wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.
Zu Fragen 1, 3 und 6:
Im Jahr 2010 wurden in der Zentralleitung von weiblichen
Bediensteten 7.172,21 Überstunden für einen Gesamtbetrag von
€ 225.353,57 und von männlichen Bediensteten 6.470,20
Überstunden für einen Gesamtbetrag von € 229.535,21
geleistet.
Zu Fragen 2 und 4:
Im Jahr 2010 wurden in der Zentralleitung von weiblichen
Bediensteten 198,41 Mehrstunden für einen Gesamtbetrag von
€ 4.073,91 geleistet, bei männlichen Bediensteten fielen keine
Mehrstunden an.
Zu Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956
(§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable
Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr
unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu Fragen 7 und 8:
Im Jahr 2010 wurden insgesamt €
10.171,- für Leistungsprämien aufgewendet, davon € 6.640,--
für weibliche und € 3.531,-- für männliche Bedienstete.
Bei den Belohnungen in der Höhe von
€ 203.453,-- entfielen €
110.069,-- auf weibliche und € 93.384,-- auf männliche Bedienstete.
Zu Frage 9:
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht
nicht nach Männern und Frauen differenziert. Das Gender Pay Gap im
Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in
folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: Dazu
gehören das
Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden,
die Qualifikation, das
Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Ausmaß das unterschiedliche
Dienstalter.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.