8331/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

 

                 BMWF-10.000/0162-III/4a/2011

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 4. Juli 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8638/J-NR/2011 betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst, die die Abgeordneten
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern, wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.

 

Zu Fragen 1, 3 und 6:

Im Jahr 2010 wurden in der Zentralleitung von weiblichen Bediensteten 7.172,21 Überstunden für einen Gesamtbetrag von € 225.353,57 und von männlichen Bediensteten 6.470,20
Überstunden für einen Gesamtbetrag von € 229.535,21 geleistet.


Zu Fragen 2 und 4:

Im Jahr 2010 wurden in der Zentralleitung von weiblichen Bediensteten 198,41 Mehrstunden für einen Gesamtbetrag von € 4.073,91 geleistet, bei männlichen Bediensteten fielen keine
Mehrstunden an.

 

Zu Frage 5:

Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable
Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Im Jahr 2010 wurden insgesamt € 10.171,- für Leistungsprämien aufgewendet, davon € 6.640,-- für weibliche und € 3.531,-- für männliche Bedienstete. Bei den Belohnungen in der Höhe von
€ 203.453,-- entfielen € 110.069,-- auf weibliche und € 93.384,-- auf männliche Bedienstete.

 

Zu Frage 9:

Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert. Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in
folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: Dazu gehören das
Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das
Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Ausmaß das unterschiedliche Dienstalter.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.