8343/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0479-II/10/a/2011

 

Wien, am       . Juli 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 5. Mai 2011 unter der Zahl 8442/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schwimm-, Bade- und Tauchunfälle (Wasserunfälle) in Österreich 2009 und 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bzw. Sicherheitsdienststellen sind folgende Wasserunfälle (ohne Tauchunfälle) zur Anzeige gebracht worden:


Kleinkinder

(bis 5 Jahre)

 

 

Jahr

Anzahl Unfälle

tot

verletzt

Unfallort

Fluss, Bach

Schwimmbad, Therme, Badesee

See,

Stausee

Privater Pool, Biotop, Teich, Badewanne, sonstiges

2009

19

5

14

3

8

1

7

2010

20

4

16

 

7

 

13

 

Jugendliche inkl. Kinder über 5 J

 

 

Jahr

Anzahl Unfälle

tot

verletzt

Unfallort

Fluss, Bach

Schwimmbad, Therme, Badesee,

See,

Stausee

Privater Pool, Biotop, Teich, Badewanne, sonstiges

2009

19

3

16

2

8

9

 

2010

24

4

20

4

8

8

4

 

Erwachsene

 

 

Jahr

Anzahl Unfälle

tot

verletzt

Unfallort

Fluss, Bach

Schwimmbad, Therme, Badesee

See,

Stausee

Privater Pool, Biotop, Teich, Badewanne, sonstiges

2009

77

40

37

27

16

31

3

2010

71

43

28

26

20

21

4

 

Pensionisten

 

 

Jahr

Anzahl Unfälle

tot

verletzt

Unfallort

Fluss, Bach

Schwimmbad, Therme, Badesee

See,

Stausee

Privater Pool, Biotop, Teich, Badewanne, sonstiges

2009

18

14

4

5

4

6

3

2010

24

14

10

6

2

13

3

 


gesamt

 

 

Jahr

Anzahl Unfälle

tot

verletzt

Unfallort

Fluss, Bach

Schwimmbad, Therme, Badesee

See,

Stausee

Privater Pool, Biotop, Teich, Badewanne, sonstiges

2009

133

62

71

37

36

47

13

2010

139

65

74

36

37

41

24

ges.

272

127

145

73

73

88

37

 

Zu Frage 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Die Wasserunfälle waren nach den aufliegenden Informationen vor allem auf Leichtsinn, gesundheitliche Probleme (Herzinfarkt, Schlaganfall, Kreislaufkollaps), Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Suizid, Unachtsamkeit, das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes beim Benutzen von Wasserrutschen, den übermäßigen Konsum von Alkohol, ungenügende Schwimmkenntnisse, Sprünge ins Wasser, Fahrfehler beim Wasserskifahren bzw. beim Boot-, Kanu- oder Kajakfahren und die Unterschätzung der Strömungsgeschwindigkeit bei Flüssen zurückzuführen.

 

Zu Frage 6

Auf Grund der durchgeführten Erhebungen zu den Wasserunfällen wurden im Jahr 2009 insgesamt 32 und im Jahr 2010 insgesamt 28 Strafanzeigen gegen Dritte erstattet.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bzw. Sicherheitsdienststellen sind folgende Tauchunfälle zur Anzeige gebracht worden:

 

Gewässer

2009

2010

Anzahl Unfälle

Verletzungsart

Todes-fälle

Anzahl

Verletzungsart

Todes-

fälle

Plansee

1

Schock

 

 

 

 

Attersee

9

Lungenerkrankung, Taucherkrankheit

5

5

Lungenerkrankung, Taucherkrankheit

1

Mondsee

5

Lungenerkrankung, Taucherkrankheit

1

2

Lungenerkrankung, Taucherkrankheit

 

Feldkirchner-

see

 

 

 

1

Dekompressions-krankheit

1

Traunsee

 

 

 

1

Dekompressions-krankheit

1

Weißensee

1

Schädigung des Trommelfells

 

 

 

 

Wörthersee

2

Lungenerkrankung,

Dekompressions-krankheit

1

 

 

 

 

Zu Frage 10:

Die Tauchunfälle waren nach den aufliegenden Informationen vor allem auf mangelnde gesundheitliche Eignung, zu große Tauchtiefe, Vereisung des Mundstückes sowie auf technische bzw. sonstige Mängel (wie etwa defekter Lungenautomat, falsches Luftgemisch) zurückzuführen.

 

Zu Frage 11:

In den Jahren 2009 und 2010 wurden jeweils 2 Strafanzeigen gegen Dritte erstattet.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.

 

Zu Frage 14:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.