8348/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Pauschalkostenersatz im Strafprozess“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) stehen mir lediglich Daten zur Beantwortung der Frage 1 zur Verfügung. Darüber hinausgehende Verfahrensinformationen werden in der VJ nicht strukturiert erfasst, sodass eine automationsunterstützte Verarbeitung nicht möglich ist. Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes von einer bundesweiten händischen Recherche Abstand genommen habe.

 

Zu 5:

Die zu 1/13208-6421.200 ausbezahlten Beiträge zu Verteidigungskosten betrugen wie folgt:

2008:     1,328.905,74 Euro

2009:     1,490.238,47 Euro

2010:     1,459.894,77 Euro


Zu 6 bis 11:

Über einen möglichen Anpassungsbedarf sollen zunächst Gespräche mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag im Herbst geführt werden, wobei im Hinblick auf die budgetäre Situation ein Kostenersatz unter Heranziehung der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) ausgeschlossen ist. Ich ersuche aber um Verständnis, dass ich den Gesprächen mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag nicht vorgreifen möchte und daher derzeit noch keine Kostenabschätzungen abgeben kann.