8352/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung


 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0091-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. JULI 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Mai 2011, Nr. 8454/J,

betreffend Bleimunition und Umweltgefährdung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Mai 2011, Nr. 8454/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

 

Gemäß § 3 Umweltkontrollgesetz hat der Umweltminister dem Nationalrat alle drei Jahre einen schriftlichen Bericht über die Wahrnehmung der Umweltkontrolle vorzulegen. Das Umweltbundesamt ist als Umweltschutzfachstelle des Bundes gemäß § 6 Umweltkontroll­gesetz für die Erstellung des Umweltkontrollberichts zuständig. Speziell im siebenten Umweltkontrollbericht (UKB), der den Umweltzustand in Österreich beschreibt, sind auch Daten über die Belastung der Böden in Österreich enthalten (siehe nachstehenden Link).

http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/umweltkontrollbericht/ukb2004/


Zu Frage 2:

 

Zu zwei Schießplätzen in Österreich, Treffling und Kuchlmühle (OÖ), liegen umfangreiche Daten zu Belastungen vor, da diese als Altlasten ausgewiesen und sanierungsbedürftig sind.

 

Zu Frage 3:

 

In Österreich gibt es derzeit rund 70 Schießplätze. Die Zahlen, aufgelistet auf die einzelnen Bundesländer, sind dem jährlich erscheinenden St. Hubertus Jahrbuch (Österreichischer Agrarverlag) zu entnehmen.

 

Zu Frage 4:

 

Nach aktueller Auswertung im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (BGBl. II Nr. 479/2006 i.d.F. BGBl. II Nr. 465/2010) für den dreijährigen Zeitraum 1.1.2007 – 31.12.2009 wurden lediglich bei 10 von 7.718 Messwerten (0,1 %) Schwellenwertüber­schreitungen nach der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (BGBl. II Nr. 98/2010 i.d.F. BGBl. II Nr. 461/2010) für den Parameter Blei festgestellt, welche in der Regel geogen bedingt sind. Bleimunition ist in Hinblick auf die Grundwasserqualität nicht von Relevanz.

 

Zu Frage 6:

 

Dänemark und die Niederlande haben ein Bleischrotverbot für die gesamte Bejagung.

Verschiedene weitere Beschränkungen – sowohl für Jagd- als auch für Sportzwecke – sind in einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene vorhanden.

 

Zu Frage 7:

 

Für Österreich ist eine Verordnung erstellt worden, die ein Verbot von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel zum Inhalt hat. Derzeit laufen noch Verhandlungen. Das Begutachtungsverfahren in Österreich und das Notifikationsverfahren in der EU für die geplante Verordnung sind bereits abgeschlossen. Im Notifikationsverfahren gab es seitens anderer Mitgliedstaaten und der Kommission keine Einsprüche.

 

Sobald die Arbeiten an der österreichischen Verordnung abgeschlossen sind, wird über eine Initiative auf europäischer Ebene zu entscheiden sein.

 

Der Bundesminister: