8354/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0522-II/2011

Wien, am      . Juli 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am
10. Mai 2011 unter der Zahl 8453/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dschihad-Fahne vor dem Grazer Rathaus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es wurde keine Strafanzeige erstattet. Die zuständige Sicherheitsbehörde hat das konkrete Geschehen im Hinblick auf die Verwirklichung allfälliger Straftatbestände geprüft und konnte auf Grundlage des ihr vorliegenden Sachverhalts kein strafbares Verhalten feststellen.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Ähnliche Vorfälle gab es bereits in den Jahren 2004 und 2010, ebenfalls in Graz. In beiden Fällen war die Fahne in der Öffentlichkeit verwendet worden. In einem aktuellen Fall aus Salzburg, wo die Fahne als Hintergrunddekoration verwendet wurde, kam es zu einer sicherheitsbehördlichen Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen. In keinem der angeführten Fälle wurde Anzeige erstattet, da nach Ansicht der Sicherheitsbehörden kein strafbares Verhalten vorlag.