8357/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0090 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 7. JULI 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 11. Mai 2011, Nr. 8481/J, betreffend Vollziehung

des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2010

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Mai 2011, Nr. 8481/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes wurden im Jahr 2010

 

a) in unmittelbarer Bundesverwaltung

b) in mittelbarer Bundesverwaltung

 

Bei den Proben handelte es sich durchwegs um amtliche Proben.

 

Zu den Fragen 4 bis 12:

 

Im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung (BAES bzw. BFW) wurden im Jahr 2010 gemäß §§ 36 und 37 Pflanzenschutzgesetz keine Sanktionen oder Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, verhängt oder abgeschlossen.

 

Über allfällige Strafen oder Sanktionen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.

 

Zu Frage 13:

 

Mit Stichtag 31.12.2010 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit 16 Personen mit der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes befasst.

 

Zu Frage 14:

 

Die durchschnittlichen Probenkosten betrugen unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Proben und der anzuwendenden Untersuchungsmethoden zwischen € 9,62 und € 250,16. Eine Übersicht ist auf der Homepage der AGES unter http://www.ages.at/ages/produkte-und-tarife/tarife-des-bereichs-landwirtschaft/pflanzengesundheit/  veröffentlicht.

Zu Frage 15:

 

Im Jahr 2010 waren am BAES 4,3 Aufsichtsorgane in der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes tätig.

 

Zu Frage 16:

 

Waren des Anhanges V B des Pflanzenschutzgesetzes wurden in Form von Dokumenten-, Identitäts- und Gesundheitskontrolle auf Befall durch Quarantäneschadorganismen kontrolliert.

 

Zu Frage 17:

 

Im Jahr 2010 wurden an den österreichischen Eintrittstellen 1.729 Importsendungen kontrolliert. Dabei wurden 125 Proben gezogen und im Labor untersucht und bei 5 Proben die Anwesenheit von Quarantäneschadorganismen bestätigt. 136 Sendungen wurden vernichtet. Dabei handelte es sich hauptsächlich um kleine Mengen Orchideenschnittblumen, Weinblätter und Pflanzen, bei denen aus formalrechtlichen bzw. phytosanitären Gründen die Einfuhr verweigert wurde. Bei den Herkunftsländern handelt es sich um Thailand, Türkei, Singapur und Malaysia.

 

Zu Frage 18:

 

Im Berichtsjahr hat Österreich an EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten im Rahmen des mehrjährigen Integrierten Kontrollplanes (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) teilgenommen. Die Endfassungen der Berichte über EU-Überwachungs- und Kontrollbesuche, an denen u.a. auch österreichische Experten teilgenommen haben, sind unter http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm abrufbar.

 

Zu Frage 19:

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes sind keine Probleme bekannt geworden.

 


Zu Frage 20:

 

Richtlinie 92/70/EWG

RL der Kommission mit Einzelheiten zu den für die Anerkennung von Schutzgebieten in der Gemeinschaft erforderlichen Untersuchungen

 

Richtlinie 92/90/EWG

RL der Kommission über die Verpflichtung der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung

 

Richtlinie 92/105/EWG

RL der Kommission über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe

 

Richtlinie 93/50/EWG

RL der Kommission über die amtliche Registrierung der Erzeuger bestimmter, nicht in Anhang V Teil A der Richtlinie 77/93/EWG des Rates aufgeführter Pflanzen bzw. der Sammel- und Versandstellen im Gebiet der Erzeugung

 

Richtlinie 93/51/EWG

RL der Kommission über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände durch Schutzgebiete und über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände mit Ursprung in und innerhalb von Schutzgebieten

 

Richtlinie 94/3/EG

RL der Kommission über ein Verfahren zur Meldung der Beanstandung einer Sendung oder eines Schadorganismus, die aus einem Drittland stammen und eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit darstellen


Richtlinie 98/22/EG

RL der Kommission mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsortes

 

Richtlinie 2000/29/EG

RL des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

 

VO (EG) Nr. 1040/2002

Verordnung der Kommission mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für die Pflanzengesundheitskontrolle und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97

 

VO (EG) Nr. 882/2004

Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz

 

VO (EG) Nr. 1756/2004

Verordnung vom 11. Okt. 2004 zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

 

Richtlinie 2004/103/EG

RL der Kommission zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können

 


Richtlinie 2004/105/EG

RL der Kommission zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den in RL 2000/29/EG des Rates angeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern beiliegen

 

VO (EG) Nr. 1756/2004

Verordnung der Kommission zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen

 

Richtlinie 2008/61/EG

RL der Kommission mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der RL 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen

 

VO (EG) Nr. 690/2008

Verordnung der Kommission zur Anerkennung pflanzengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft

 

Alle bzw. weitere einschlägige Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union "EUR-LEX" (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) angeführt.

 

Zu Frage 21:

 

Der letzte Inspektionsbesuch durch das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission fand in der Zeit vom 7. bis 11. Juni 2010 statt.

 

Der Bundesminister: