8360/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0179-I/A/15/2011
Wien, am 7. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8451/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Im Jahr 2010 waren 1.872 österreichische Ärztinnen und Ärzte aktiv in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Demgegenüber haben mit Stand Mitte Mai 2011 von den aktiv in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzten 1.583 die deutsche Staatsbürgerschaft.
Frage 2:
Darüber liegen keine Daten vor.
Frage 3:
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) dient als Informationsdrehscheibe für migrationswillige Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für österreichische und ausländische Krankenanstalten(träger) auf der Suche nach ärztlichem Personal.
Daten darüber, wie viele Jungärztinnen und -ärzte dadurch vermittelt wurden, liegen nicht vor.
Frage 4:
Geht man von einem durchschnittlichen Pensionsalter von 65 Jahren aus, so erreichen in den nächsten 10 Jahren insgesamt rund 5.400 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Pensionsalter.
Frage 5:
Von der ÖÄK, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurde eine Ärztebedarfsstudie in Auftrag gegeben, die über diese Frage Aufschluss geben soll; derzeit liegen meinem Ressort noch keine Ergebnisse vor.
Frage 6:
Grundsätzlich sind Aktivitäten der Österreichischen Ärztekammer nicht Teil der Vollziehung des Ressorts. Allgemein kann aber festgehalten werden, dass in den österreichischen Universitätsstädten, insbesondere in Wien, Wartezeiten auf Ausbildungsplätze bestehen. Aus ländlichen Gebieten werden keine Wartezeiten gemeldet.
Erfahrungsgemäß hat ein erheblicher Anteil der Jungärztinnen und -ärzte, die einen Teil ihrer Weiterbildung im Ausland absolvieren, großes Interesse daran, später nach Österreich zurückzukehren. Damit stehen dem österreichischen Gesundheitssystem zusätzliche fertig ausgebildete und entsprechend hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Zu den von der ÖÄK organisierten Jobmessen wurden neben deutschen Partnern auch alle österreichischen Krankenanstaltenträger eingeladen; ein Teil davon ist dieser Einladung gefolgt und hat die Jobmessen als Forum zur Kontaktaufnahme mit interessierten Jungmedizinerinnen und -medizinern genutzt.
Frage 7:
Derzeit sind die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin als Mangelfach definiert. In der derzeit laufenden Ausbildungsreformkommission ist die überregionale Planung der Mediziner/innen ein Thema; Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Fragen 8 und 9:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Möglichkeit, Ausbildungsplätze zu schaffen. Ausbildungsplätze für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin orientieren sich nach dem sogenannten Bettenschlüssel im ÄrzteG 1998; für Fachärztinnen und -ärzte gibt es keine gesetzliche Ausbildungsverpflichtung für Rechtsträger von Krankenanstalten. Sowohl die Anzahl der Betten als auch die Anzahl der Anerkennungen von Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen liegen bei Fachärztinnen und -ärzten einzig in der Kompetenz der Rechtsträger von Krankenanstalten, die um diese ansuchen müssen. Erfolgen keine Anträge, kann von den vollziehenden Behörden nicht eingegriffen werden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass im Bundesministerium für Gesundheit derzeit eine Arbeitsgruppe zur Restrukturierung der ärztlichen Ausbildung unter Einbindung der Länder, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der ÖÄK tagt.
Frage 10:
Generell muss festgehalten werden, dass ein Ärztemangel derzeit nicht belegbar ist. Wie schon zu Frage 5 ausgeführt, liegen noch keine Ergebnisse der Ärztebedarfsstudie vor.
Fragen 11 und 12:
In diesem Zusammenhang darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung verwiesen werden.