8363/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0187-I/A/15/2011

Wien, am 7. Juli 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8538/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 16:

Die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten fallen gemäß Art. 12 B-VG nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung in die Kompetenz des Bundes, sind im Übrigen aber Sache der Länder. Die vorliegende Anfrage fällt daher nicht in meine Zuständigkeit.

 

Überdies möchte ich anmerken, dass – abgesehen von Frage 2 –  die Preisgabe von hochsensiblen, personenbezogenen Gesundheitsdaten sowohl aus Datenschutzgründen als auch im Hinblick auf die Amtsverschwiegenheit ausgeschlossen ist. Derartige Daten sind daher vom Interpellationsrecht nicht umfasst.