8363/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0187-I/A/15/2011
Wien, am 7. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8538/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 16:
Die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten fallen gemäß Art. 12 B-VG nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung in die Kompetenz des Bundes, sind im Übrigen aber Sache der Länder. Die vorliegende Anfrage fällt daher nicht in meine Zuständigkeit.
Überdies möchte ich anmerken, dass – abgesehen von Frage 2 – die Preisgabe von hochsensiblen, personenbezogenen Gesundheitsdaten sowohl aus Datenschutzgründen als auch im Hinblick auf die Amtsverschwiegenheit ausgeschlossen ist. Derartige Daten sind daher vom Interpellationsrecht nicht umfasst.