8364/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0188-I/A/15/2011

Wien, am 7. Juli 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8551/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Zur Frage der Dauer der Haltung von Schweinen in Kastenständen ist zu unterscheiden wann die Anlagen und Haltungseinrichtungen neugebaut, umgebaut bzw. erstmals in Betrieb genommen wurden.

Handelt es sich um Anlagen, die vor 2003 in Betrieb waren, ist es bis zum 1.1.2013 erlaubt, die Schweine beliebig lang in den Kastenständen zu halten (bis zu 365 Tagen im Jahr).

Anlagen und Haltungseinrichtungen, die nach 2003 in Betrieb genommen wurden, müssen seit diesem Zeitpunkt der EU-Richtlinie 91/630 EG („Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen“) entsprechen, wonach die Gruppenhaltung für tragende Sauen von vier Wochen nach der Besamung bis eine Woche vor der Geburt verpflichtend ist.

Mit Gültigkeit dieser EU-Richtlinie werden Schweine in der Deckzeit 28 bis 34 Tage und während Geburt und Säugezeit rund 35 Tage im Kastenstand gehalten. In Summe werden die Sauen 63 Tage je Produktionszyklus im Kastenstand gehalten. Bei 2,2 bis 2,5 Würfen pro Jahr ergibt sich eine Haltung von 139 bis 158 (+10 bis 12) Tagen (etwa 20 bis 23 Wochen) pro Jahr im Kastenstand.

 

Frage 2:

Man geht davon aus, dass bereits mehr als die Hälfte der Betriebe der EU-Richtlinie entspricht und somit die Zuchtsauen in diesen Betrieben etwa 20 bis 23 Wochen pro Jahr im Kastenstand verbringen.

 

Frage 3:

Der Entwurf sieht keine Fixierung in der Abferkelbucht vor. In begründeten Einzelfällen, bei aggressivem Verhalten gegenüber den Ferkeln bzw. bei Gliedmaßenproblemen, kann die Sau während der Geburtsphase fixiert werden. Als Geburtsphase gilt der Zeitraum vom Beginn des Nestbauverhaltens (ca. 2 Tage vor der Geburt) bis längstens drei Tage nach der Geburt.

Während der Deckzeit ist die Einzelstandhaltung für maximal 10 Tage erlaubt.

 

Frage 4:

Eine dauernde Fixierung der Sauen vor, während und nach der Geburt ist aus Tierschutzsicht nicht zu rechtfertigen, da das physiologische Verhalten durch die Fixierung im Kastenstand nicht möglich ist, die Tiere erfahren in ihrer Bewegungsfreiheit eine massive Einschränkung. Nur in begründeten Einzelfällen ist im Verordnungsentwurf eine Ausnahme für eine befristete Fixierung vorgesehen.

 

Frage 5 :

Ja, im vorliegenden Entwurf sind zwei Ausnahmen vorgesehen.

 

Frage 6:

Muttersauen, die aggressives Verhalten den Ferkeln gegenüber zeigen sowie Muttersauen mit deutlichen Problemen im Bereich des Bewegungsapparates dürfen im Einzelfall, wenn die Ferkel gefährdet sind, für einen kurzen Zeitraum (vom Beginn des Nestbauverhaltens bis maximal zum dritten Tag nach der Geburt) fixiert werden.

 

Aggressives Verhalten der Muttersau erhöht das Risiko von mitunter tödlichen Bissverletzungen bei Ferkeln. Maternale Verhaltensmerkmale haben direkten Einfluss auf die Überlebensrate von Ferkeln. Gute Muttereigenschaften lassen sich genetisch gut selektieren.

Ebenso können Gliedmaßenprobleme der Muttersau ein schnelles Aufstehen oder ein vorsichtiges und kontrolliertes Niederlegen erschweren. Derartig bewegungsmäßig eingeschränkte Sauen können auf ein Quietschen der Ferkel nicht entsprechend reagieren, was das Risiko erdrückter Ferkel erhöht.

 

Frage 7:

Für den Schweinebauern/die Schweinebäuerin ergeben sich Kosten für die Umbaumaßnahmen in den Stallungen und aufgrund des niedrigeren Erlöses. Bezogen auf ganz Österreich würden nach einer Auskunft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Mehrkosten in Summe ca. 40 Millionen Euro pro Jahr betragen. Dies ergibt sich aufgrund einer geringeren Ferkelanzahl je Muttersau bei geschätzten 5 Millionen Ferkeln und einer Erhöhung der Kosten um ca. 8,-- Euro je Ferkel. Im Durchschnitt wäre das für jede/n der ca. 8.000 Zuchtsauenhalter/innen eine Mehrbelastung von ca. 5.400,-- Euro pro Jahr.

 

Frage 8:

Der/Die mündige und informierte Konsument/in ist sicher bereit für ein tierschutzgerecht erzeugtes Lebensmittel etwas mehr zu bezahlen, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.