8367/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0194-I/A/15/2011

Wien, am 7. Juli 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8630/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie die Zahl der Beschäftigten, die Einstufung, das Ausmaß der Beschäftigung etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.

 

Fragen 1, 3 und 6:

 

2010

Anzahl der Überstunden

Gesamtkosten der Überstunden

weiblich

6.989,41

€ 192.024,15

männlich

7.289,99

€ 208.121,02

 


Fragen 2 und 4:

 

2010

Anzahl der Mehrstunden

Gesamtkosten der Mehrstunden

weiblich

240,75

€ 5.186,82

männlich

0

-

 

Frage 5:

Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (§ 8a Vertragsbediensteten-gesetz 1948) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.

 

Fragen 7 und 8:

 

2010

Gesamtkosten: Leistungsprämien und - belohnungen

weiblich

€ 124.432,00

männlich

€   77.373,00

 

Frage 9:

Es gibt keine Differenzierung zwischen Frauen und Männern im Dienst- und Besoldungsrecht.

Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: dazu gehören das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.