8367/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0194-I/A/15/2011
Wien, am 7. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8630/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie die Zahl der Beschäftigten, die Einstufung, das Ausmaß der Beschäftigung etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.
Fragen 1, 3 und 6:
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2010 |
Anzahl der Überstunden |
Gesamtkosten der Überstunden |
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weiblich |
6.989,41 |
€ 192.024,15 |
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männlich |
7.289,99 |
€ 208.121,02 |
Fragen 2 und 4:
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2010 |
Anzahl der Mehrstunden |
Gesamtkosten der Mehrstunden |
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weiblich |
240,75 |
€ 5.186,82 |
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männlich |
0 |
- |
Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (§ 8a Vertragsbediensteten-gesetz 1948) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Fragen 7 und 8:
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2010 |
Gesamtkosten: Leistungsprämien und - belohnungen |
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weiblich |
€ 124.432,00 |
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männlich |
€ 77.373,00 |
Frage 9:
Es gibt keine Differenzierung zwischen Frauen und Männern im Dienst- und Besoldungsrecht.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: dazu gehören das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.