8368/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0150-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 5. Juli 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8474/J-NR/2011 betreffend quereingestiegene LehrerInnen ohne UP als SchulleiterInnen, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Schulleitungsfunktionen an höheren Schulen werden für die einschlägige Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe L 1 bzw. l 1 ausgeschrieben; es ist daher die Erfüllung der für diese Gruppe vorgeschriebenen Ernennungserfordernisse gemäß Anlage 1 zum BDG 1979 erforderlich.

Diese Erfordernisse bestehen aus einer den Unterrichtsgegenständen entsprechenden abgeschlossenen Universitätsausbildung (Lehramt) in zwei Unterrichtsfächern und der erfolg­reichen Absolvierung des Unterrichtspraktikums.

Soweit keine den Unterrichtsgegenständen entsprechende universitäre Lehramtsausbildung vorgesehen ist (oder für bestimmte Unterrichtsgegenstände an technischen und gewerblichen Lehranstalten) werden die Erfordernisse auch durch eine den Unterrichtsgegenständen entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung in Verbindung mit einer vierjährigen einschlägigen Berufspraxis erfüllt. Weiters ist eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen gefordert.

Gemäß § 27a UPG ersetzt eine mindestens zweijährige in Vollbeschäftigung an einer Schule, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz geregelt ist, zurückgelegte Lehrpraxis überdies das Erfordernis der Ablegung des Unterrichtspraktikums.

Dass einer Bewerbung von QuereinsteigerInnen für eine Leitungsfunktion allein das fehlende Unterrichtspraktikum entgegensteht, kann somit ausgeschlossen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.