837/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0028-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 26. März 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 782/J-NR/2009 betreffend studentische Migration in der Studienrichtung Veterinärmedizin in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Studienjahr 2007/08 waren an der Veterinärmedizinischen Universität Wien 53 Abschlüsse ordentlicher Studien durch ausländische Studierende zu verzeichnen. Die Abschlüsse betrafen, wie auch schon 2006/07, neben dem Diplomstudium der Veterinärmedizin das Doktoratsstudium der Veterinärmedizin, das Bachelorstudium Pferdewissenschaften sowie das Bachelor- und das Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie.
Zu Fragen 2 bis 8:
In den Studienjahren 2005/06, 2006/07 und 2007/08 ist bei insgesamt 317 ausländischen ordentlichen Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien die Zulassung erloschen, ohne dass ein Studienabschluss erreicht worden wäre. Von diesen 317 ehemaligen Studierenden frequentierten 128 die Veterinärmedizinische Universität Wien im Rahmen eines Mobilitätsprogramms, verbunden mit dem Erlass des Studienbeitrages gemäß § 92 Abs. 1 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002. Geschätzte weitere 70 bis 100 dieser ehemaligen Studierenden haben außerhalb von Mobilitätsprogrammen ein Auslandssemester oder Auslandsjahr an der Veterinärmedizinischen Universität Wien verbracht. Es ergibt sich also eine geschätzte Zahl von 200 bis 230 Studierenden, die ihr veterinärmedizinisches Studium in Österreich nur vorübergehend betrieben haben und es in ihrem Herkunftsland abschließen wollten.
Von den übrigen rund 90 bis 120 ausländischen Studierenden, die ohne Studienabschluss die Veterinärmedizinische Universität verlassen haben, studierten 15 im Wintersemester 2008 noch an einer anderen österreichischen Universität; die restlichen 75 bis 105 Personen waren an keiner österreichischen öffentlichen Universität mehr zu einem Studium zugelassen.
Zu Fragen 9 und 10:
Nein. Eine Studie über den Verbleib der Übrigen ist nicht geplant. Ich sehe keinen Bedarf für eine solche Studie, die im Übrigen selbst bei intensiver Mitwirkung der Veterinärmedizinischen Universität Wien und hohem Aufwand wegen weitgehender Nichterreichbarkeit und häufig fehlender Antwortbereitschaft der ehemaligen Studierenden kaum brauchbare Ergebnisse liefern würde.
Zu Fragen 11 bis 13:
Es ist nicht daran gedacht, Studienabsolventinnen oder -absolventen zu verpflichten, nach Abschluss des Studiums in Österreich zu arbeiten; Zwangsarbeit ist weder wünschenswert noch zulässig.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.