8375/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0191-I/A/15/2011

Wien, am 8. Juli 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8564/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Laut Berichten der jeweils zuständigen Landesbehörden wurden 3 Packungen à 3 kg und 16 Stück (von einem Karton mit 19 Stück) verkauft.

 

Frage 2:

Laut Bericht der zuständigen Landesbehörde wurde über das EDV System versucht, Käufer/innen über die Artikelnummer auszuforschen und zu verständigen.


Frage 3:

Eine spezielle Information von Gastronomiebetrieben durch das BMG oder die AGES ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten, welche Betriebe die betroffene Ware erhielten, weder dem BMG noch der AGES vorliegen. Vertriebswege werden ausschließlich durch die zuständige Lebensmittelaufsicht erhoben, die auch für die entsprechenden Maßnahmen zuständig ist. Die Information der Abnehmer/innen obliegt in erster Linie dem betroffenen Unternehmen. Es gab seitens der AGES im Auftrag des BMG die Information der Öffentlichkeit, zu welcher grundsätzlich auch Gastronomen zählen.

 

Frage 4:

Auf Veranlassung meines Ministeriums wurde von der AGES am 9. Mai 2011 eine Öffentlichkeitswarnung auf der AGES-Homepage veröffentlicht.

 

Frage 5:

Laut Berichten der zuständigen Behörden wurde nichts retourniert.

 

Frage 6:

Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem genannten Produkt sind den beteiligten Behörden nicht bekannt.

 

Frage 7:

Der Artikel wurde bei REWE gesperrt und aus dem Verkauf genommen. Vorhandene Restware wurde in mehreren Betrieben vor Ort vernichtet oder an den Hersteller in Deutschland zurück gesandt.