8378/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 11. Mai 2011 unter der Nr. 8473/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "unsachliche Besetzung des Abteilungsleiters Abteilung Betriebsorganisation im Materialstab Luft" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der Ausschreibungstext wurde in der Sektion III des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erstellt. Die Abweichungen begründete die Sektion III im Wesentlichen damit, dass durch die Bekanntgabe ein möglichst weiter Bewerberkreis angesprochen werden sollte. Auf weitere Einschränkungen wurde verzichtet, um nicht eine Beschränkung auf ganz wenige Bewerber zu bewirken.

Zu 4 und 11:

Da es sich um einen relativ spezialisierten Arbeitsplatz handelt, hat der Leiter der Sektion III zur Unterstützung seiner Entscheidungsfindung drei ihm fachkundig erscheinende Personen gesondert um die Erstellung jeweils einer Beurteilungsmatrix ersucht, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese drei Personen dabei nicht zusammengewirkt haben. Darüber hinaus war auf Grund der Wertigkeit des Arbeitsplatzes keine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen, sondern eine ressortinterne Bekanntgabe, für die kein normiertes Verfahren die Willensbildung des entscheidenden Organs regelt. Es liegt daher auch im Ermessen des jeweils Entscheidungsbefugten bzw. desjenigen, der einen Vorschlag erstellt, sich aller ihm zweckdienlich erscheinenden Hilfsmittel zu bedienen. Dies schließt auch die Einholung weiterer Meinungen und allfälliger Gutachten ein.


Zu 5 und 6:

Die Entscheidung erfolgte auf Grund von vorgelegten Gutachten und auf Basis der Empfehlung des zuständigen Sektionsleiters aus rein sachlichen Erwägungen.

Zu 7:

Entfällt.

Zu 8 bis 10:

Mein Ressort unterstützt die Organe der Justiz beim eingeleiteten Ermittlungsverfahren und beim laufenden Zivilrechtsverfahren.