8379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Mai 2011 unter der Zl. 8484/J-NR/2011 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Visaanträge in Südafrika“ an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Neben der lokalen Kooperation der Österreichischen Botschaft Pretoria mit der
Außenhandelsstelle und österreichischen Unternehmen vor Ort sowie regelmäßigen
Kontakten zu Vertretern der Wirtschaft hat das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) einen seit Jahren bestehenden Runden Tisch
"Tourismuswirtschaft" mit den zuständigen Stellen der Wirtschaftskammer und mit dem
Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie
dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) etabliert. Ebenso steht mein Ressort gemeinsam mit dem BMI etwa mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung zu Fragen der Geschäftsvisumadministration in Kontakt.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Eine Rücksendung der Reisedokumente im Postwege ist nach Einschätzung der
Österreichischen Botschaft Pretoria aufgrund der lokalen Erfahrungen nicht ratsam.

Die Reisedokumente können aber auf eigenes Risiko der Antragsteller oder
Antragstellerinnen mittels eines voradressierten und bezahlten Rückkuverts per Kurierdienst
retourniert oder von Personen, die von den Antragstellern oder Antragstellerinnen
bevollmächtigt sind, abgeholt werden.


Zu den Fragen 7 bis 9:

Die Auftragserteilung an das Call Center erfolgte auf Basis der entsprechenden rechtlichen
Vergabebestimmungen. Die Tätigkeit des Call Centers umfasst in erster Linie die
Terminvergabe und Auskunftserteilung allgemeiner Natur; detaillierte rechtsverbindliche
Auskünfte zum Visumverfahren können nur von einer Österreichischen
Berufsvertretungsbehörde erteilt werden.

Gemäß EU-Visakodex kann bei Reisenden, die über einen bona-fide-Status verfügen, von der
persönlichen Antragstellung abgesehen werden. Dies bedeutet, dass bei Antragstellern oder
Antragstellerinnen, die in den vorangegangenen Jahren bereits über Schengen-Visa verfügten
bzw. der Botschaft für ihre Integrität und Zuverlässigkeit bekannt sind, von der persönlichen
Vorsprache bei der Botschaft abgesehen werden kann. Bei regelmäßiger Reisetätigkeit
können auch Visa mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Dies sind in der
Praxis Regelungen, die vor allem "Stammgästen" österreichischer Tourismusbetriebe und
Geschäftsreisenden besonders zu Gute kommen.

Die Zusammenarbeit mit dem Call Center wird regelmäßig evaluiert, allfälligen konkreten
Beschwerden und Anregungen wird unverzüglich nachgegangen.

Zu den Fragen 10 bis 15:

Nach einem von meinem Ressort initiierten internationalen Ausschreibungsverfahren ist es
nunmehr m
öglich, externe Dienstleister zur Visaantragsannahme zu beauftragen (wie dies
etwa auch von anderen Schengenpartnern bereits praktiziert wird.)

Eine Ausschreibung für Südafrika wurde auf Basis der in Österreich geltenden

vergaberechtlichen Bestimmungen bereits abgewickelt.

Die Österreichische Botschaft in Pretoria trifft gerade mit dem beauftragten Unternehmen die

entsprechenden Vorbereitungen. Die Beantragung von Visa mit Hauptreiseziel Österreich ist

in absehbarer Zeit damit nicht nur wieder in Kapstadt, sondern zusätzlich auch noch in

Durban und Johannesburg möglich, was eine zusätzliche Verbesserung darstellt.

Um eine möglichst flächendeckende Betreuung sicherzustellen, wurde mit Anfang 2011 das

Honorarkonsulat in Port Elizabeth zur Annahme von Visumanträgen ermächtigt.


Zu den Fragen 16 bis 20:

Laut Visastatistik liegen folgende Daten betreffend Südafrika vor:

2008: 8.526 Anträge

2009: 5.621 Anträge

2010: 6.941 Anträge

Oktober 2009 bis Mai 2010: 4.773 Anträge

Oktober 2010 bis Mai 2011: 4.685 Anträge.