8379/AB XXIV. GP
Eingelangt am
11.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am
11.
Mai 2011 unter der Zl. 8484/J-NR/2011 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Visaanträge in
Südafrika“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Neben der lokalen
Kooperation der Österreichischen
Botschaft Pretoria mit der
Außenhandelsstelle und österreichischen Unternehmen vor Ort sowie
regelmäßigen
Kontakten zu Vertretern der Wirtschaft hat das Bundesministerium für
europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) einen seit Jahren bestehenden Runden
Tisch
"Tourismuswirtschaft" mit den
zuständigen Stellen der Wirtschaftskammer und mit dem
Bundesministerium für Inneres
(BMI) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ) etabliert. Ebenso steht mein Ressort gemeinsam mit
dem BMI etwa mit der Wirtschaftskammer Österreich und der
Industriellenvereinigung zu Fragen der Geschäftsvisumadministration
in Kontakt.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Eine Rücksendung
der Reisedokumente im Postwege ist nach Einschätzung der
Österreichischen Botschaft Pretoria
aufgrund der lokalen Erfahrungen nicht ratsam.
Die Reisedokumente können aber auf eigenes Risiko der
Antragsteller oder
Antragstellerinnen mittels eines
voradressierten und bezahlten Rückkuverts per Kurierdienst
retourniert oder von Personen, die von den Antragstellern oder
Antragstellerinnen
bevollmächtigt sind, abgeholt werden.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Die
Auftragserteilung an das Call Center erfolgte auf Basis der entsprechenden
rechtlichen
Vergabebestimmungen.
Die Tätigkeit
des Call Centers umfasst in erster Linie die
Terminvergabe und Auskunftserteilung allgemeiner Natur; detaillierte
rechtsverbindliche
Auskünfte zum Visumverfahren
können nur von einer Österreichischen
Berufsvertretungsbehörde erteilt werden.
Gemäß
EU-Visakodex kann bei Reisenden, die über einen bona-fide-Status
verfügen, von der
persönlichen
Antragstellung abgesehen werden. Dies bedeutet, dass bei Antragstellern oder
Antragstellerinnen, die in den
vorangegangenen Jahren bereits über Schengen-Visa verfügten
bzw. der Botschaft für ihre Integrität und Zuverlässigkeit
bekannt sind, von der persönlichen
Vorsprache bei der Botschaft abgesehen werden kann. Bei
regelmäßiger Reisetätigkeit
können auch Visa mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellt
werden. Dies sind in der
Praxis Regelungen, die vor allem "Stammgästen"
österreichischer Tourismusbetriebe und
Geschäftsreisenden besonders zu Gute
kommen.
Die
Zusammenarbeit mit dem Call Center wird regelmäßig
evaluiert, allfälligen konkreten
Beschwerden und Anregungen wird unverzüglich nachgegangen.
Zu den Fragen 10 bis 15:
Nach
einem von meinem Ressort initiierten internationalen Ausschreibungsverfahren
ist es
nunmehr möglich, externe Dienstleister zur Visaantragsannahme zu
beauftragen (wie dies
etwa auch von anderen Schengenpartnern bereits praktiziert wird.)
Eine Ausschreibung für Südafrika wurde auf Basis der in Österreich geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bereits abgewickelt.
Die Österreichische Botschaft in Pretoria trifft gerade mit dem beauftragten Unternehmen die
entsprechenden Vorbereitungen. Die Beantragung von Visa mit Hauptreiseziel Österreich ist
in absehbarer Zeit damit nicht nur wieder in Kapstadt, sondern zusätzlich auch noch in
Durban und Johannesburg möglich, was eine zusätzliche Verbesserung darstellt.
Um eine möglichst flächendeckende Betreuung sicherzustellen, wurde mit Anfang 2011 das
Honorarkonsulat in Port Elizabeth zur Annahme von Visumanträgen ermächtigt.
Zu den Fragen 16 bis 20:
Laut Visastatistik liegen folgende Daten betreffend Südafrika vor:
2008: 8.526 Anträge
2009: 5.621 Anträge
2010: 6.941 Anträge
Oktober 2009 bis Mai 2010: 4.773 Anträge
Oktober 2010 bis Mai 2011: 4.685 Anträge.