8383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0437-II/3/2011

Wien, am     . Juli 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 11. Mai 2011 unter der Zahl 8487/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abschiebung straffälliger Libanesen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein, es sind keine nennenswerten Auffälligkeiten oder ähnliche Probleme bekannt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Libanon

Gesamtkriminalität - Einfachzählung

Jahr  2010

Tatverdächtige

60

 


Libanon

Delikte - Mehrfachzählung

Jahr 2010

§ 83 StGB

9

§ 88 StGB (Verkehrsunfälle)

1

§ 89 StGB

1

§ 91 StGB

1

§ 107 StGB

3

§ 125 StGB

3

§ 127 StGB

18

§ 128 StGB - Vergehen

3

§ 129 StGB

1

§ 130 StGB

3

§ 141 StGB

1

§ 142 StGB

1

§ 146 StGB

1

§ 147 StGB - Vergehen

1

§ 148 StGB

1

§ 164 StGB - Vergehen

1

§ 164 StGB - Verbrechen

1

§ 165 StGB - Vergehen

1

§ 198 StGB

1

§ 205 StGB

1

§ 218 StGB

1

§ 223 StGB

3

§ 224a StGB

1

§ 231 StGB

1

§ 271 StGB

1

§ 114 Fremdenpolizeigesetz - Vergehen

1

Anmerkung zu Einfach- und Mehrfachzählung: Ein Tatverdächtiger wird bei jedem Einzel-delikt gezählt, das ihm zuordenbar ist, jedoch nur einmal in der Gesamtkriminalität.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Es gibt kein Rückübernahmeabkommen zwischen Österreich und dem Libanon.

 

Im März 2007 wurde ein Entwurf für ein solches Abkommen an die libanesische Seite übergeben, welcher laut Auskunft des Bundesministeriums für europäische und inter-nationale Angelegenheiten nach wie vor im libanesischen Justizministerium zur Begut-achtung ist.