8389/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0102-I/4/2011 Wien, am 8. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 11. Mai 2011 unter der Nr. 8458/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verschwendung von Dienstfahrten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Ø Über wie viele Dienstkraftwagen verfügt Ihr Ministerium zum Stichtag 30.4.2011? Bitte um Aufschlüsselung mit genauer Typenbezeichnung.
Das Bundeskanzleramt (einschließlich Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst und Ständige Vertretung bei der OECD) verfügte zum Stichtag 30. April 2011 über die folgenden Dienstkraftwägen:
BMW 740d xDrive
2 Mercedes E220CDI
Toyota Prius 1,5 VTTI Hybrid
Mercedes E 200 NGT
Mercedes Viano 220 CDI 4matic
Mercedes Vito 111 CDI
Saab 9,5 SE 3,0
Zu Frage 2
Ø Wie viele KraftfahrerInnen sind zum Stichtag 30.4.2011 im Personalstand Ihres Ministeriums? Bitte um Angabe pro Kopf und in Vollzeitäquivalenten.
Zum Stichtag 30. April 2011 sind insgesamt 8 Fahrer (entspricht 8 VBÄ) im Personalstand des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 3
Ø
Haben Sie oder MitarbeiterInnen Ihres Ressorts in der Zeit von
1.12.2008 bis zum Stichtag 30.4.2011 Dienstkraftwagen zur Abholung an einen
anderen als den Flughafen Wien-Schwechat geschickt?
a) Wenn ja, wann, an welchem Flugplatz, zu welchem Zweck und um wen abzuholen?
b) Wenn ja, wie viele Kilometer fuhr der Dienstkraftwagen dabei
„leer“, also nur mit einer/einem KraftfahrerIn besetzt?
Die Dienstkraftwagen werden ausschließlich dann eingesetzt, wenn mehrere aufeinanderfolgende Termine zu absolvieren sind, die einen Transport erforderlich machen. Zur bloßen Abholung von einem Flughafen im Sinne dieser Frage werden bzw. wurden keine Dienstkraftwagen eingesetzt.
Zu Frage 4
Ø Wie hoch sind vom 1.12.2008 bis zum Stichtag 30.4.2011 die Taxikosten, die in Ihrem Ministerium für Fahrten von Ihnen bzw. von dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Dr. Josef Ostermayer, verursacht wurden und vom Ministerium bezahlt wurden.
Das Bundeskanzleramt hat für mich keine Taxikosten bezahlt. Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer verfügt über keinen Dienstwagen und nimmt daher für dienstliche Fahrten soweit möglich öffentliche Verkehrsmittel, ansonst den Fahrzeugpool des Amtes oder in einzelnen Ausnahmefällen wie die Ressortbediensteten ein Taxi in Anspruch; zu den Taxikosten des Hauses gibt es keine personenbezogenen Abrechnungen.
Mit freundlichen Grüßen