8391/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0015-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Juli 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde  haben am 11. Mai 2011  unter der Nr. 8469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verschwendung bei Dienstfahrten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Über wie viele Dienstkraftwagen verfügt Ihr Ministerium zum Stichtag 30.4.2011? Bitte um Aufschlüsselung mit genauer Typenbezeichnung.

 

Ich verweise auf meine Ausführungen in der Beilage der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 7492/J.

 

 


Zu Frage 2:

Ø  Wie viele Kraftfahrer sind zum Stichtag 30.4.2011 im Personalstand Ihres Ministeriums? Bitte um Angabe pro Kopf und in Vollzeitäquivalenten.

 

In Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sind zum Stichtag 30.4.2011 zwei Mitarbeiter zu jeweils 100 %  als Kraftfahrer beschäftigt.

Dies entspricht 2 Köpfe - 2 Vollzeitäquivalente.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Haben Sie oder MitarbeiterInnen Ihres Ressorts in der Zeit von 1.12.2008 bis zum Stichtag 30.4.2011 einen Dienstkraftwagen zur Abholung an einen anderen als den Flughafen Wien-Schwechat geschickt?

a)   Wenn ja, wann, an welchen Flugplatz, zu welchem Zweck und um wen abzuholen?

b)   Wenn ja, wie viele Kilometer fuhr der Dienstkraftwagen dabei „leer“, also nur mit einer/einem KraftfahrerIn besetzt?

 

Die Dienstkraftwagen des BMVIT werden nur nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eingesetzt. Bei der Einteilung der Dienstfahrer wird darauf geachtet, dass Leerfahrten nach Möglichkeit vermieden werden.

Es fand keine Abholung im Sinne der Anfrage statt.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch sind vom 1.12.2008 bis zum Stichtag 30.4.2011 die Taxikosten, die in Ihrem Ministerium für Fahrten von Ihnen verursacht wurden und vom Ministerium bezahlt wurden?

 

In der Zeit vom 1.12.2008 bis 30.4.2011 wurden Taxikosten in der Höhe von € 1075,50 bezahlt.