8394/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0003-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Juli 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 11. Mai 2011 unter der Nr. 8499/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Westring und Eisenbahnbrücke – die Zukunft des Linzer Verkehrs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Gibt es zum geplanten Bau des Linzer Westringes eine Absichtserklärung oder einen rechtsgültigen Vertrag?

Ø  Welchen konkreten Inhalt hat diese Absichtserklärung bzw. der rechtsgültige Vertrag?

Ø  Von wem wurde die Absichtserklärung bzw. der rechtsgültige Vertrag unterzeichnet?

Ø  In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sind in der Absichtserklärung bzw. im rechtsgültigen Vertrag Pönalzahlungen vorgesehen?

 

Derzeit wird zwischen Bund, ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz eine Absichtserklärung sowie ein Finanzierungsübereinkommen gemäß den am 10. Jänner 2011 zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen ausgearbeitet. Die detaillierten Formulierungen der Vertragsinhalte befinden sich derzeit in Abstimmung.


Zu den Fragen 5, 6 und 11:

Ø  Wie ist der derzeitige konkrete Stand bezüglich des Projekts „Linzer Westring“?

Ø  Wann ist aus derzeitiger Sicht der Baubeginn?

Ø  Inwieweit ist bei einer Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr ein früherer Baubeginn bzw. eine raschere Fertigstellung des Linzer Westringes geplant?

 

Zwischen ASFINAG, Land Oberösterreich und der Stadt Linz wurde für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn – Abschnitt Süd eine Lösung erarbeitet, die dem aktuellen und prognostizierten Verkehrsbedarf der Region, der Wirtschaftlichkeit und dem Umweltschutz gerecht wird. In diesem Sinne wurde nach den abschließenden Gesprächen im Jänner 2011 die Errichtung des Vorhabens in Etappen und eine Mitfinanzierung der Gesamtkosten durch das Land Oberösterreich (10 %) und die Stadt Linz (5 %) beschlossen. Der Nordabschnitt der A 26 [Ast. Donau Nord – Knoten Heilham (A 7)] soll aus dem Bundestraßengesetz gestrichen werden.

Der voraussichtliche Bauablauf gestaltet sich wie folgt:

1.    Donaubrücke inkl. Anschluss an die B 127 und die B129

2.    Tunnel Freinberg und Unterflurtrasse Waldeggstraße (bis HASt. Waldeggstraße)

3.    Westbrücke (Lückenschluss zur A 7 bei Knoten Hummelhof)

 

Vorbehaltlich der notwendigen behördlichen Genehmigungen und Bauvorbereitungs­maßnahmen wird ein Baubeginn der ersten Etappe zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 angestrebt. Anschließend wird die zweite Etappe errichtet. Die Umsetzung der dritten Etappe erfolgt in einem späteren Ausbauschritt.

Seitens der ASFINAG erfolgt nun eine Vorhabensänderung im laufenden UVP-Verfahren. Die UVP wird für das gesamte Vorhaben A 26 Süd abgeführt wobei die Umweltverträglichkeit für die einzelnen Abschnitte nachzuweisen ist. Die dafür notwendigen Unterlagen werden von der ASFINAG gemeinsam mit den zuständigen Fachplanern im laufenden Jahr erarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2011 bei meinem Ressort als zuständige Behörde eingereicht. Die weiteren notwendigen Schritte im UVP-Verfahren werden nach Vorliegen der Unterlagen vom bmvit als Behörde bekannt gegeben.

 

 

Zu den Fragen 7 und  8:

Ø  Wann wird es bei der Eisenbahnbrücke einen Eigentümerwechsel geben?

Ø  Ab wann wird die Benutzung der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr verboten?

 

Seitens des bmvit und der ÖBB-Infrastruktur AG wurden bereits Gespräche bezüglich einer Übernahme der Eisenbahnbrücke durch die Stadt Linz geführt.


Die Benutzung der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr ist auf Grund einer Untersuchung von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Josef Fink unter Einhaltung entsprechender Rahmenbedingungen bis Ende 2012 möglich.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Welche „Ausweichrouten“ sind ab dem Zeitpunkt der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen?

Ø  Welche Maßnahmen beim öffentlichen Verkehr (Verbesserungen/Umstellungen beim Angebot, Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Verkehrsmittel etc.) sind mit der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr geplant?

 

Mit der Entscheidung zur künftigen Nutzung der Eisenbahnbrücke wird ein Verkehrskonzept zu erarbeiten sein.

 

Zu Frage 12:

Ø  Welche Maßnahmen werden Sie als laut dem Linzer Vizebürgermeister für die Rudolfstraße zuständige Verkehrsministerin zur Lösung der Linzer Verkehrssituation setzen, insbesondere mit der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr?

 

Die Rudolfstraße (LB 127) in Linz ist nicht Netzbestandsteil der ASFINAG. Antworten auf diese Frage können beim zuständigen Eigentümer Land Oberösterreich sowie der Stadt Linz als Straßenerhalter/-betreiber eingeholt werden.  

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Inwieweit und mit welchen Zwischenergebnissen hat es bislang Gespräche zwischen dem BMVIT sowie Vertretern des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz zur Lösung der Verkehrsproblematik in Linz gegeben?

 

Gemäß den Vereinbarungen vom 10. Jänner 2011 wurde bezugnehmend auf die Projekt­entwicklung der A 26 eine Steuerungsgruppe mit Vertreter/innen der ASFINAG, Stadt Linz, Land Oberösterreich und dem bmvit eingerichtet. Diese Steuerungsgruppe hat bislang am 2. Februar 2011 sowie am 15. April 2011 getagt. Im Rahmen der Steuerungsgruppen wurde der aktuelle Planungsfortschritt seitens der ASFINAG berichtet; die Arbeiten befinden sich im Zeitplan.

Ebenso wurde der Inhalt der Absichtserklärung und des Finanzierungsübereinkommens zwischen Land Oberösterreich, Stadt Linz, bmvit und ASFINAG diskutiert. Wie bereits eingangs ausgeführt, befinden sich die detaillierten Formulierungen der Vertragsinhalte derzeit in Abstimmung.