8395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0054-I/4/2011

Wien, am      . Juli 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Nr. 8594/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft alle Ministerien. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihren Verantwortungsbereich?

Ø  Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit ver­wendet, welche werden zusätzlich budgetiert?

Ø  Was hat sich in Ihrem Verantwortungsbereich seit dem Inkrafttreten des BVG Kin­derrechte geändert – wurde eine Art „Kinderverträglichkeitsprüfung“ für bestehen­de Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Verantwortungsbereich kinder­rechtskonform nach der Verfassung agiert?

Ø  Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung von Regierungsvorlagen in ihrem Ver­antwortungsbereich Kinderrechtskonformität sichergestellt?
Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorge­sehen?

Ø  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereiche un­ternehmen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu ver­ankern?
Welche finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zu Verfügung stehen?


Ø  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich un­ternehmen, um die Kinderrechte zu stärken?

Ø  Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich verfolgen?

 

Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.

 

Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthal­ten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewähr­leistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kin­derrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Ge­sichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Set­zung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundes­verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium für die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen?

 

Die Bundesregierung hat mit ihrem Programm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode die Erarbeitung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt vereinbart. Die Gesamtkoordination liegt bei mir, und im Juni 2010 habe ich den Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Eines seiner strategischen Ziele ist direkt auf die weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen gerichtet, doch tragen alle vier strate­gischen Ziele und Maßnahmenfelder des Nationalen Aktionsplans zu diesem er­klärten Ziel der Bundesregierung bei. Die Umsetzung der im Aktionsplan angeführten insgesamt 55 Maßnahmen obliegt den zuständigen Fachressorts, die die Maßnah­men schrittweise umsetzen.


Im Folgenden seien einige Maßnahmen hervorgehoben:

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen