8399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0104-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8498/J vom 11. Mai 2011 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine Informationen zu eingefrorenen libyschen Vermögenswerten, da keine diesbezügliche Auskunftspflicht der Kredit- und Finanzinstitute an das Bundesministerium für Finanzen besteht.

 

Zu 3. und 4.:

Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 204/2010 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen sieht vor, dass sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der in Anhang II und III dieser Verordnung angeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen (oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die von diesen gehalten oder kontrolliert werden) eingefroren werden müssen. Diese Verordnung ist auch in Österreich unmittelbar anwendbar und muss daher auch von österreichischen Kredit- und Finanzinstituten eingehalten werden. Nicht
zuletzt da die Anhänge II und III dieser Verordnung laufend adaptiert werden, kann weder ausgeschlossen noch davon ausgegangen werden, dass sich auch in Österreich Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die der Verpflichtung des Einfrierens unterliegen, befinden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.