8400/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verschwendung bei Dienstfahrten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Zum Stichtag 30. April 2011 verfügte das Bundesministerium für Justiz über zwei Dienstfahrzeuge, und zwar einen BMW 730 Ld Lim F02N57 und einen VW Multivan Trendline TDI.

Zu 2:

Zum selben Stichtag wurden im Bundesministerium für Justiz drei Vollbeschäftigungsäquivalente (oder nach Köpfen: vier Personen) im Kraftfahrerbereich eingesetzt.

Zu 3:

Im anfragerelevanten Zeitraum kam es nach den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch zu einer Fahrt zum Flughafen Altenrhein und zwar am 20. Juli 2010, um meine Amtsvorgängerin von dort abzuholen. Der Einsatz des Dienstkraftwagens war aus dienstlichen Interessen erforderlich. Der Kraftfahrer war dabei zu keiner Zeit alleine unterwegs.

 

Zu 4:

Das Bundesministerium für Justiz hat für meine Amtsvorgängerin im anfragerelevanten Zeitraum einen Betrag von insgesamt 39 Euro an Taxikosten bezahlt.