8404/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „statistische Angaben über Verjährung von strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, etc. (im Rahmen der BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die gerichtliche Kriminalstatistik der Statistik Austria wird aus einem Auszug des Strafregisters erstellt. Im Strafregister werden ausschließlich rechtskräftige Verurteilungen gespeichert. Deshalb enthält die Gerichtliche Kriminalstatistik Daten über die Täter (zB das Alter), nicht aber über Opfer. Auch in den elektronischen Registern der Justiz (Verfahrensautomation Justiz) werden derzeit nur die Namen der Opfer, nicht aber deren Geburtsdatum erfasst.

Bisher können daher keine Registerauswertungen in Bezug auf das Alter von Opfern strafbarer Handlungen vorgenommen werden. Da sämtliche Fragen auf Straftaten abstellen, bei denen das Opfer im Tatzeitpunkt minderjährig war, stehen keine Statistiken zur Verfügung.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlagen der Strafjustiz wird derzeit an der Erfassung von Geschlecht und Alter der Opfer von Straftaten in der Verfahrensautomation Justiz gearbeitet, um in Zukunft derartige Auswertungen durchführen zu können.