8405/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8491/J der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Österreich hat die Wirtschaftskrise Ende 2008 bis Sommer 2010 erfolgreich gemeistert. Zurückzuführen ist dies auf das gelungene Zusammenspiel aller Politikbereiche. Die arbeitsmarktpolitischen Interventionen konzentrierten sich insbesondere auf den Erhalt der Arbeitsplätze in den Betrieben, die Förderung von Arbeitsplätzen sowie die Qualifizierung des Arbeitskräftepotenzials.
Kurzarbeit war das Instrument, das im Jahre 2009 als Reaktion auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in großem Umfang zur Sicherung der Beschäftigung in ca. 500 Unternehmen für 66.500 kurzarbeitende Arbeitnehmer/innen eingesetzt wurde und auch im Jahr 2010 bei beginnender Konjunkturerholung noch für 23.700 Personen in rund 260 Betrieben Anwendung fand.
Die „VOEST Alpine AG“ selbst hat – ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewältigung der Wirtschaftskrise – Beihilfen im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte erhalten. Unterstützende Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben von mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen in Anspruch genommen. Eine exakte Abbildung der sehr vielfältigen Konzernstruktur in den EDV-Systemen des Arbeitsmarktservice ist nicht möglich.
Die Beantwortung stellt daher auf die dem Arbeitsmarktservice verfügbaren Daten ab.
Frage 1:
Unterstützende Maßnahmen des Arbeitsmarktservice – als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts – wurden von Unternehmen des VOEST Alpine Konzerns zur Bewältigung der Krise in Anspruch genommen.
Fragen 2:
Die nachstehende Auflistung beinhaltet jene Förderfälle und Projekte, die im Zeitraum 1.9.2008 bis 30.6.2010 begonnen haben, wenngleich nicht alle Förderungen einen unmittelbaren Konnex zur Finanz- und Wirtschaftskrise aufweisen: Es betrifft folgende Förderarten: Eingliederungsbeihilfe, Lehrstellenförderung, Beihilfen bei Kurzarbeit/bei Kurzarbeit mit Qualifizierung, Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit, Qualifizierungsförderung für Beschäftigte und Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell.
Weiter sind im Zeitraum 1.9.2008 bis 30.6.2010 1.411 TeilnehmerInnen in Maßnahmen der Stahlstiftung (Arbeitsstiftung Outplacement) eingetreten. Für diese unterstützenden Maßnahmen werden den Betrieben bzw. der Stiftungseinrichtung keine unmittelbaren Förderungen gewährt. Während der Teilnahme erhalten die TeilnehmerInnen vom Arbeitsmarktservice finanzielle Leistungen zur Existenzsicherung (Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bzw. Fortbezug des Arbeitslosengeldes).
Als unmittelbarer Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ist der Einsatz der Kurzarbeitsbeihilfen gemäß § 37b und § 37c Arbeitsmarktservicegesetz sowie die Maßnahmen der Arbeitsstiftung anzusehen.
Frage 3:
Die Beihilfen im Rahmen der Kurzarbeit wurden für die nachstehenden Zeiträume gewährt:
