8417/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8559/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 15:

Ich verweise zunächst auf die Beantwortung des für diesen Themenbereich primär zuständigen Bundesministers für Gesundheit zur gleichlautend an ihn gestellten Anfrage Nr. 8558/J.

 

Ergänzend weise ich darauf hin, dass im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Maßnahme der Qualitätsentwicklung und

-sicherung der Standard des Dachverbandes Hospiz Österreich für die Einführung von Hospizkultur und Palliative Care in Alten- und Pflegeheimen in die Zertifizierung nach dem Nationalen Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich (NQZ) integriert wurde. Damit kann in Einrichtungen, die das NQZ anstreben und auch die eben erwähnten Standards eingeführt haben, eine gemeinsame Zertifizierung durchgeführt werden. Dies ist wesentlich kostengünstiger als das ursprünglich vom Dachverband Hospiz Österreich angedachte eigene Zertifizierungsverfahren für Hospiz und Palliative Care.

 

2011 wurde die Pilotzertifizierung von zwei Häusern durchgeführt (Alten- und Pflegeheim Kritzendorf, Seniorenresidenz Martinsbrunnen Dornbirn). Die Kosten für die Pilotzertifizierungen haben das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Land Vorarlberg übernommen.