8421/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0154-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 12. Juli 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8507/J-NR/2011 betreffend Belastung von Jugendlichen mit Pestiziden – Qualität der Schulbuffets?, die die Abg. Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 17. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist Partner des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Ernährung 2011 (NAPe). Zu den vorrangigen Maßnahmen zählt die Ausarbeitung von einheitlichen und praxisnahen Empfehlungen für den Bereich der Schulverpflegung (im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung).
Bereits im Rundschreiben Nr. 53/1997 (sog. „Schulbuffeterlass“) wird darauf hingewiesen, dass der Warenkorb folgendes Mindestangebot zu enthalten hat und es wird um konsequente Beachtung ersucht: Vollkornbrot, Knäckebrot, Weißbrotgebäck, Milchgetränke, Mineralwasser, Fruchtsaftgetränke, belegte Brote, Joghurt, Obst je nach Jahreszeit sowie gegebenenfalls warme Suppen und die verschiedensten Formen von Müsli. Produkte aus biologischem Anbau und möglichst ökologische Verpackungen werden empfohlen. Weiters sollen stark zuckerhaltige Speisen und Getränke nicht im Warenkorb enthalten sein.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erarbeitet außerdem diesbezüglich an der Neufassung des sog. „Schulbuffeterlasses“ aus 1997 (neues Rundschreiben zum Thema „Gesundes Essen & Trinken an Österreichischen Schulen“), wobei der Entwurf der Leitlinien zum Schulbuffet des Gesundheitsressorts als unterstützende Empfehlung herangezogen wird.
Zu Frage 2:
Die Angelegenheiten des Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitsvorsorge, einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend, fallen entsprechend Bundesministeriengesetz 1986 idgF. nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 8508/J-NR/2011 durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit hingewiesen werden.
Zu Frage 3:
Vorweg wäre zu bemerken, dass die Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens in Entsprechung der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich den Ländern obliegen.
Bezüglich der ins Treffen geführten Studie von Global 2000 ist zu bemerken, dass Proben von fünf Jugendlichen untersucht wurden. Es handelt sich also um eine kleinste Stichprobe, aus der lediglich abgeleitet werden kann, als dass den Werten per se Beachtung zu schenken ist. Die Exposition der Jugendlichen für die Pestizide kann vielfältigste Ursachen haben. Keinesfalls kann aus der Studie ein Zusammenhang von Exposition und Schule abgeleitet werden. Ungeachtet anderer Argumente, die grundsätzlich für den Konsum von frischem, regionalem und biologischem Obst und Gemüse sprechen, kann die benannte Studie nicht als Grundlage für Forderungen das Schulbuffet betreffend herangezogen werden.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 4 sowie 5 bis 7 hingewiesen.
Zu Frage 4:
Im Entwurf des neuen Rundschreibens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird auf ein bedarfsgerechtes Warenangebot, auf ökologische Aspekte (Saisonalität, Regionalität, die auch die biologische Komponente beinhalten sowie Frische, Qualität und Vielfalt) hingewiesen und Derartiges empfohlen. Dies betrifft auch die „Mitbringjause“ des Elternhauses. Die diesbezügliche Verantwortung liegt jedoch bei den Erziehungsberechtigten.
Zu Fragen 5 bis 7:
Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine spezifischen aktuellen Studien zur Belastung von Kindern und Jugendlichen mit Pestiziden bekannt. Diesbezügliche Studien bzw. die Beauftragung derselben sind nicht primäre Angelegenheiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, sondern können nur in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort diskutiert und angedacht werden.
Im Übrigen darf auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 8508/J-NR/2011 durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit hingewiesen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.