8423/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0156-III/4a/2011
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, . Juli 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8542/J-NR/2011 betreffend Kosten der Neuen Mittelschule (NMS), die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Für den Modellversuch „Neue Mittelschule“ (NMS) fallen in erster Linie zusätzliche Ausgaben für das dort eingesetzte Lehrkräftepersonal an. Abgewickelt wird dieser Einsatz mittels an Hauptschulstandorten mitverwendete Bundeslehrerinnen und -lehrer, wofür das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien zusätzliche Ressourcen in Form von Lehrkräfte-Werteinheiten (WE) zuteilt. Findet der Modellversuch an AHS-Standorten statt, so werden ebenso diese zusätzlichen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Diese Zuschläge betrugen im Schuljahr 2009/10 5.658 WE und im Schuljahr 2010/11 11.560 WE. Wird davon ausgegangen, dass eine WE dem Bund jährliche Ausgaben (inkl. Lohnnebenkosten) von EUR 3.000 verursacht, so sind die durch den Bund zu tragenden Personalkosten im Schuljahr 2009/10 mit rd. EUR 17,0 Mio. und im Schuljahr 2010/11 mit rd. EUR 34,7 Mio. zu beziffern.
Soweit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Errichtung und Erhaltung von öffentlichen Schulen zukommt, sind für die AHS-Unterstufen-Standorte, an denen eine NMS geführt wird, keine Kosten für Gebäudeadaptierungen angefallen. Allfällige bauliche Investitionen an diesen Standorten in den letzten beiden Jahren (zB. Schaffung von Flächen für die schulische Tagesbetreuung) wären auch unabhängig vom NMS-Modellversuch durchgeführt worden.
Angesprochen auf „Begleitmaßnahmen“ wird auf die NMS-Entwicklungsbegleitung hingewiesen, um alle an der NMS-Entwicklung Beteiligten zu vernetzen und die Weiterentwicklung zu stärken. Bei bundesweiten Veranstaltungen wird der Austausch gefördert, zugleich werden Anstöße für die Weiterentwicklung in der Schul- und Unterrichtspraxis gegeben. Praxisorientierte Lernateliers und einschlägige Fortbildungsveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen für die Unterrichtsentwicklung berücksichtigen den konkreten Bedarf und die Vielfalt der NMS. In diese NMS-Entwicklungsbegleitung wurden – der haushaltsrechtlichen Systematik entsprechend nach Finanzjahren dargestellt – im Finanzjahr 2009 insgesamt EUR 869.218,26 und im Finanzjahr 2010 insgesamt EUR 2,179.943,37 investiert; eine Zuordnung nach Schuljahren ist mit vertretbarem Aufwand hier nicht möglich.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geht davon aus, dass eine derart umfangreiche Reformmaßnahme nicht nur bisher, sondern auch in Zukunft nur stufenweise umgesetzt werden kann. Der vollständige Ausbau wird daher nach den derzeitigen Planungen erst im Schuljahr 2018/19 erreicht werden. Verständlich wird daher, dass eine exakte Prognose der betroffenen Klassenzahl nur schwerlich möglich ist. Mit realistischen Annahmen kann aber davon ausgegangen werden, dass rd. 11.300 Klassen im Endausbau von der Maßnahme betroffen sein werden. Dafür wird derzeit mit einem insgesamten Aufwand an Personalausgaben von rd. EUR 233 Mio. kalkuliert (exkl. aller Begleitkosten).
Zu Frage 6:
Ziel ist ein möglichst effizienter Einsatz der Ressourcen zur Optimierung der Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Bezüglich des Lehrkräfteeinsatzes von AHS-Lehrpersonen können die Landesschulräte gezielte Ausschreibungen durchführen.
Die Beteiligung einzelner AHS-Standorte, die neben der flächendeckenden Einführung der NMS an Hauptschulen weiterhin möglich ist, wird dazu führen, dass der Personalfluss in beiden Richtungen zwischen AHS und NMS an den beteiligten Standorten positiv angenommen wird. Die letzte Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes unterstützt dies und ermöglicht den flexiblen Lehrereinsatz.
Weiters wird auf die schon seit mehr als einem Jahr laufende Aktion „AHS meets NMS“ hingewiesen, mit der AHS-Lehrkräfte über die Arbeit der NMS informiert und zur Mitarbeit eingeladen werden. Diese Dialogtage sollen das Wissen über die Entwicklungsarbeit an NMS vertiefen und allfällige Bedenken ausräumen helfen.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Die aktuellen rechtlichen Grundlagen für die NMS-Entwicklungsarbeit stellen sicher, dass die im jeweils anderen Schulbereich tätigen HS- beziehungsweise AHS-Lehrkräfte ihren dienst- und besoldungsrechtlichen Status beibehalten. Weder ein „upgrading“ noch ein „downgrading“ von Lehrpersonal ist in der Entwicklungskonzeption vorgesehen und es findet in der Praxis auch nicht statt.
Die Bundesministerin: