8424/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Wien, 11. Juli 2011

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0160-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8586/J-NR/2011 betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte, die die Abg. Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.

Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft. Im Rahmen der Durchführung der allgemeinen Begut­achtung von rechtssetzenden Vorhaben des Ressorts in schulischen Belangen ist eine Einbindung unter anderem der Bundes-Jugendvertretung und der Bundesschülervertretung vorgesehen.

 

Die Mitbestimmung an österreichischen Schulen hat im Schulunterrichtsgesetz und Schüler­vertretungengesetz einen gesetzlichen Rahmen. Darüber hinaus finden sich auch zahlreiche andere Partizipationsinstrumente, die an den Schulstandorten erfolgreich eingesetzt werden. Um diese Mitbestimmungsinstrumente zu erfassen, wurde eine Untersuchung zu Elementen der erweiterten Schuldemokratie (Klassenrat, Schulparlament uä.) in österreichischen Schulen durchgeführt, um gezielt bereits vorhandene Ansätze weiter zu stärken.

Im Rahmen eines Expertinnen- und Experten-Delphi zur Entwicklung eines Kriterienkataloges für die Bewertung des Partizipationsgrades einer Schule (mehrteilige Untersuchung des Ludwig Boltzmann Instituts) wurde ein derartiger Kriterienkatalog erarbeitet, um ihn Schulleitungen sowie Schülerinnen und Schülern vorzulegen und schließlich mehr über die gelebte Praxis der Schülerinnen- und Schülerpartizipation zu erfahren. Da Schulleiterinnen und -leitern eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Partizipation an einer Schule zukommt, geht es dabei auch um einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung. Der sehr dichte Katalog konfrontiert mit den verschiedenen Ebenen und Elementen der Mitsprache und kann Motivation bzw. Wegweiser bei der Optimierung der Schülerbeteiligung sein. Gespräche mit Schülervertreterinnen und
-vertretern zeigen immer wieder, dass die Schulleitung einen großen Beitrag zum partizipativen Klima an einer Schule leisten kann.

Zur Verbesserung des Schulklimas durch partnerschaftliche Beteiligung aller Personen, die Schule ausmachen, sollen die Schulen Verhaltensvereinbarungen treffen. Dieses für die Umsetzung von Vereinbarungskultur wichtige Instrument, gibt bereits Schülerinnen und Schülern ab dem Schuleintritt die Möglichkeit, ihrem Alter entsprechend Verantwortung für ein demokratisches Miteinander zu entwickeln. Um den Prozess der Entwicklung von effizienten Vereinbarungen zu unterstützen, sind ein Train the Trainer Seminar für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an Pädagogischen Hochschulen und eine praxisorientierte Publikation geplant.

Ergänzend wird bemerkt, dass gemäß § 43 Abs. 1 BDG die Bundeslehrkraft bzw. gemäß § 29 Abs. 1 LDG die Landeslehrkraft verpflichtet ist, ihre dienstlichen Aufgaben (Unterrichts-, Erziehungs- und Verwaltungsaufgaben) unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch zu besorgen. Neben den in den Schulgesetzen verankerten speziellen Dienstverpflichtungen ist damit auch das angesprochene Bundesverfassungsgesetz Maßstab für das Handeln der Lehrkräfte.

 

Zu Fragen 8 bis 10 sowie 14 (chronologisch 11):

Zum Thema Kinderrechte besteht ein umfangreiches Lehr- und Lernangebot des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der in seinem Auftrag arbeitenden Serviceeinrichtung Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule. In der Beratungstätigkeit von Zentrum polis nehmen die Kinderechte einen zentralen Stellenwert ein. Es werden unter anderem Lehrkräfte sowie auch andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten und Projekten beraten, kostenlose Materialien zur Verfügung gestellt, etc.

 

Hinsichtlich Publikationen zum Thema Kinderrechte ist vorderhand auf polis aktuell, die Monats­schrift von Zentrum polis, hinzuweisen, welche jeweils ein Thema der Politischen Bildung, Menschenrechts- und auch Kinderrechtsbildung speziell für Lehrkräfte aufbereitet und auch auf der polis-Webseite kostenlos zum Download bereit steht. Die Publikation polis aktuell


-      Nr. 4/2006 (Kinderarbeit in der Sportartikelindustrie)

       widmet sich den Fragen, woher unsere Kleidung kommt, dem Ursachengeflecht Kinder­arbeit, beleuchtet Sialkot, die Hauptstadt der Fußballproduktion, und zeigt Handlungs­möglichkeiten auf.

-      Nr. 5/2007 (Mitreden - Mitgestalten – Mitentscheiden)

       bietet einen Einblick in die vielfältigen Perspektiven rund um Demokratie in der Schule. Modelle demokratischer Schulen und Initiativen zu Schulparlamenten und Klassenräten werden ebenso thematisiert wie die gesetzlichen Regelungen zur schulischen Mitbe­stimmung.

-      Nr. 8/2008 (Politische Bildung von Anfang an)

       zeigt, wie Soziales Lernen und Mitbestimmung im Klassenzimmer verbunden werden können, so dass Politische Bildung mit der Alltagswelt der Schülerinnen und Schüler zu tun hat. Ein Artikel befasst sich mit dem Thema durch die Vermittlung von Kinderrechten.

-      Nr. 7/2009 (Kinderrechte sind Menschenrechte)

       widmet sich ausführlich dem Thema Kinderrechte als „Ice-Breaker“ der schulischen Menschenrechtsbildung. Vor allem für jüngere Schülerinnen und Schüler ist es ein Aha-Erlebnis, wenn sie begreifen, dass sie selbst und alle anderen Kinder und Jugendlichen in dieser Welt Rechte haben.

       Nr. 6/2010 (Gewalt gegen Frauen und Kinder)

       greift wesentliche Aspekte der Kinderrechte auf.

-      Nr. 1/2011 (Menschenrechte, Politik und Medien in der Volksschule)

       widmet sich den Schwerpunkten Kinderrechts- und Menschenrechtsbildung, Europa und Medien in der Volksschule und unterstützt Lehrkräfte, bei ihren Schülerinnen und Schülern möglichst früh in der Kindheit einen Prozess des strukturierten politischen Lernens zu initiieren.

An weiterführenden Publikationen sind zu benennen:

-      Geschlechtssensible politische Kinderbücher, Bücher zur Demokratisierung der Geschlechter­verhältnisse, Empfehlungen für Kinder von 5 bis 10 Jahren, zusammengestellt von Marion Thuswald, Hg. Zentrum polis, 2007 (Diese Publikation stellt geschlechter­gerechte, geschlechtersensible Kinderbücher vor, die sich für den Einsatz im Volksschul­unterricht eignen. Neben einer ausführlichen Beschreibung der Bücher enthält die Zusammenstellung auch Tipps für die Arbeit mit Büchern im Unterricht.)

-      Politiklexikon für junge Leute, Gärtner Reinhold, Verlag Jungbrunnen, Wien 2010, aktua­lisierte und erweiterte Auflage, unter Mitarbeit von Sigrid Steininger (Das Lexikon ist eine Einführung in die Welt der Politik. Es richtet sich an junge Menschen, aber auch an Erwachsene, die Kinder und Jugendliche auf dem Weg des politischen Lernens begleiten und enthält eine Reihe von Stichwörtern zum Thema Kinderrechte.)

-      Wir möchten´s wissen! Wie Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen auf europäischer und internationaler Ebene mitreden können, Children´s Rights Alliance for England (Hg.), Übersetzung Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, unterstützt durch das BMUKK, 2010 (Diese Informationsbroschüre für junge Menschen zeigt verschiedene Möglichkeiten der Mitsprache in Europa und bei den Vereinten Nationen auf. Behandelt werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Recht auf Partizipation.)

-      Compasito – Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern, Europarat (Hg.); deutsche Übersetzung: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009 unter Beteiligung von Zentrum polis (Das Handbuch ist für Kinder der Altersgruppe 6 bis 14 Jahre geeignet und bietet einen Überblick über die Menschen- und Kinderrechte sowie eine Einführung in die Menschenrechtsbildung. Dazu kommen Hintergrundinformationen und methodische Anregungen zu einer Reihe von Themen wie beispielsweise Demokratie, Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit oder Gewalt. Der Compasito enthält Übungen, die Kinder inspirieren sollen, anhand ihrer eigenen Erfahrungen Positionen und Argumente zu entwickeln.)

-      Mehrsprachige Kurzfassung der Kinderrechte-Konvention, BMUKK (Hg.) (Die zur Neuauf­lage geplante Mappe enthält eine Kurzfassung der Kinderrechtskonvention in insgesamt 24 Sprachen. Die globale Gültigkeit der Kinderrechte wird aufgezeigt und Lehrkräfte werden mit konkreten Anregungen ermuntert, Mehrsprachigkeit im Unterricht aufzugreifen und damit zu arbeiten.)

 

Im Rahmen der Aktionstage Politische Bildung (www.aktionstage.politische-bildung.at) wurde 2011 mit dem Schwerpunkthema „Partizipation und Zivilcourage“ auch ein zentraler Aspekt der Kinderrechte aufgegriffen. Im Rahmen der Aktionstage fanden dazu Veranstaltungen statt, wie etwa Compasito-Workshops für Lehrkräfte und für Schulklassen; Recht hat jedeR?! – Trainings zum alltäglichen Umgang miteinander; Die UNO und die Menschenrechte; Informationsmesse zur Freiwilligentätigkeit für Jugendliche; ECPAT-Workshop: Not for sale! – Gemeinsam gegen Kinderhandel; Ausstellung zum Thema Menschenhandel mit konkreten Fallgeschichten von Frauen, Männern und Kindern, die Opfer von Menschenhandel wurden; Workshop für Päda­goginnen und Pädagogen mit einem Diskussionsspiel zum Thema „Armut und soziale Ausgrenzung“. 2012 wird der Schwerpunkt der Aktionstage auf „Generationengerechtigkeit und Solidarität“ liegen. Dabei sollen Themen wie etwa das intergenerationale Lernen und die Gestaltung der Verteilung zwischen Jung und Alt behandelt werden.

 

Darüber hinaus ist das Thema Kinderrechte auf den Webseiten www.politik-lernen.at, www.politische-bildung.at (mehrere Themendossiers zu den Bereichen Gewalt in der Schule, Jugendarbeitslosigkeit, Kinderrechte, Konfliktlösung und Mediation, Partizipation von Kindern und Jugendlichen) und www.schule.at (Kinderrechte als Thema der Woche, wird jedes Jahr im November rund um den Tag der Kinderrechte geschaltet) verankert.

Dem Newsletter von Zentrum polis (erscheint alle sechs Wochen, Reichweite ca. 5.500 Abonnentinnen und Abonnenten) können regelmäßig Meldungen über diverse Bildungs­angebote zu Kinderrechten entnommen werden.

In der Online-Datenbank der Praxisbörse von Zentrum polis findet sich zudem eine Fülle an Unterrichtsbeispielen, Stundenbildern und im Unterrichtsalltag umsetzbaren Projektideen. Über einen Themenfilter kann gezielt nach Anregungen im Bereich Kinderrechte gesucht werden.

 

Zentrum polis bietet auch regelmäßig Aus- und Fortbildungen für Lehrkräfte an (etwa in Koope­ration mit Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, im Rahmen der Workshopreihe „Recht hat jedeR?!“, während der Aktionstage Politische Bildung oder auch auf spezielle Anfrage von Schulen als SCHILF). Das Thema Kinderrechte wird dabei entweder in ein umfassenderes Thema (zB. Aktivierende Methoden der Politischen Bildung) eingebettet oder es wird der Fokus ausschließlich auf Kinderrechte gelegt. Zudem wird in den Curricula der Aus- und Weiterbildung, wo es thematisch und fachlich entspricht, auf den Themenbereich Kinder­rechte Bezug genommen.

Insbesondere seit Erscheinen des Compasito, dem Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern, werden spezielle Workshops für Lehrkräfte angeboten. Neben einer Einführung in die Verwendung des Compasito und seine pädagogischen Ansätze liegt in diesen Workshops das Hauptaugenmerk auf dem Anwenden und Besprechen von Übungen und Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dabei auch das Compasito-Handbuch und weitere kostenlose Materialien.


Nicht zuletzt wird auch auf Workshops mit Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht:

-      Kinderrechte/Menschenrechte (In diesem Workshopangebot geht es um die Sensibilisierung für Menschenrechte generell oder Kinderrechte im speziellen, um die Vermittlung von Basiswissen und die persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik. Kinder und Jugendliche lernen auf interaktive Weise ihre eigenen Rechte und die anderer Menschen kennen und erfahren, warum es sich lohnt, für diese Rechte einzutreten.)

-      Null Bock auf Politik (Österreich hat europaweit eine Vorreiterrolle: Jugendliche haben das Recht, schon im Alter von 16 Jahren ihre Stimme bei Wahlen abzugeben. Das stellt Lehr­kräfte vor neue Herausforderungen. Mit diesem Workshopangebot soll das Interesse von Schülerinnen und Schülern an Themen der Politik und Demokratie geweckt werden.)

-      „Recht hat jedeR?! – Trainings zum alltäglichen Umgang miteinander“ (Workshopreihe für Schulklassen in den Modulen „grenzen:los?“, „z'sammstreiten“, „Alle Achtung“, „Anders oder gleich – was macht den Unterschied?“ und „Wir sind Klasse?!“. Der Bogen spannt sich von der Anerkennung der Freiheit und der Rechte der Mitmenschen ohne auf die eigenen zu verzichten, der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und Kommunikation, der (Selbst-)Achtung und dem Respekt für die Bedürfnisse und Gefühle anderer, dem Gruppengefühl und Umgang mit dem „Anders-Sein“ bis hin zur Klassengemeinschaft und Team-Building.)

 

Das Thema „Kinderrechte“ ist zudem etwa in allen Lehrplänen der berufsbildenden Schulen verankert. So sind in den Berufsschullehrplänen im Pflichtgegenstand „Politische Bildung“ Ziele und Inhalte definiert, die das Thema „Kinderrechte für Kinder und Jugendliche“ abdecken. Im Lehrplan der kaufmännischen Schulen wird im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Recht im Rahmen der Menschen- und Bürgerrechte auch auf das Thema Kinderrechte einge­gangen. Ferner wird im Rahmen des Bürgerrechts die Handlungsfähigkeit in den einzelnen Altersstufen besprochen bzw. im Arbeits- und Sozialrecht auf das Kinder- und Jugendbeschäfti­gungsgesetz eingegangen. In anderen Unterrichtsgegenständen wie Geschichte, Geografie und internationale Wirtschafts- und Kulturräume wird die Situation von Kindern in der Welt (zB. Kinderarbeit) und damit auch deren Rechte besprochen und diskutiert. Im Lehrplan für die Lehranstalten für Tourismus wird auch im Gegenstand Tourismusgeografie und Reisewirtschaft bzw. in den Ausbildungsschwerpunkten auch auf die Situation der Kinder (Kinderarbeit, Sextourismus) eingegangen, an den Lehranstalten für Mode in den facheinschlägigen Gegen­ständen (zB. Textiltechnologie, aber auch Betriebswirtschaft) auf die Arbeitsbedingungen auch von Kindern. In den Sozialschulen ist das Thema Kinderrechte schon alleine aus fachlichen Gründen vorgesehen.

 

Zu Frage 15 (chronologisch 12):

Für den Ausbau der ganztägigen Schulformen in den Bereichen der Grundschule bzw. der Sekundarstufe I stehen in den Jahren 2011 bis 2014 je 80 Mio. EUR Offensivmittel zur Verfügung. Diese sollen für den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze und für die qualitative Verbesserung des ganztägigen Angebots eingesetzt werden. Ein diesbezügliches Maßnahmenpaket und ein Art. 15a B-VG-Vertrag mit den Ländern über den Ausbau der ganz­tägigen Schulformen sind in parlamentarischer Behandlung (vgl. RV 1209 dB. XXIV. GP sowie RV 1253 dB. XXIV. GP).

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.