8425/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0163-III/4a/2011 |
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Wien, 11. Juli 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8635/J-NR/2011 betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig, und somit nicht aussagekräftig sind.
Zu Fragen 1, 3 und 6:
Im Jahr 2010 sind im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur insgesamt 39.554,51 Überstunden mit abgerechneten Gesamtkosten im Ausmaß von EUR 1.158.399,50 angefallen, davon verteilen sich 22.032,78 Stunden mit EUR 661.158,91 auf weibliche Bedienstete und 17.521,73 Stunden mit EUR 497.240,59 auf männliche Bedienstete im Ministerium.
Zu Fragen 2 und 4:
2010 sind bei weiblichen Bediensteten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 311 Mehrstunden mit abgerechneten Gesamtkosten im Ausmaß von EUR 6.812,57 angefallen; Mehrarbeit bei männlichen Bediensteten ist nicht angefallen.
Zu Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu Fragen 7 und 8:
Im Jahr 2010 wurden leistungsbezogene Belohnungen im Gesamtausmaß von EUR 414.163,-- an Bedienstete im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ausbezahlt, davon entfielen EUR 247.548,-- auf weibliche Bedienstete und EUR 166.615,-- auf männliche Bedienstete. Ebenso wurden 2010 Leistungsprämien an Vertragsbedienstete im Ministerium im Umfang von EUR 29.210,-- geleistet, davon EUR 19.498,-- an Frauen und EUR 9.712,-- an Männer.
Zu Frage 9:
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männer und Frauen differenziert. Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehört das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.