8426/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0092-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erich Tadler, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. Mai 2011, Nr. 8522/J, betreffend

Kosten für EURATOM

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Mai 2011, Nr. 8522/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Da das Thema „EURATOM“ bereits vielfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen war, sei zunächst auf vorangegangene Beantwortungen alleine aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode verwiesen:


·         Nr. 908/J vom 14. April 2009 (Nr. 1050/AB),

·         Nr. 909/J vom 17. April 2009 (Nr. 1001/AB),

·         Nr. 1335/J vom 11. Mai 2009 (Nr. 1396/AB),

·         Nr. 1336/J vom 05. Mai 2009 (Nr. 1248/AB),

·         Nr. 1337/J vom 13. Mai 2009 (Nr. 1379/AB),

·         Nr. 4297/J vom 17. März 2010 (Nr. 4221/AB),

·         Nr. 7815/J vom 27. April 2011 (Nr. 7691/AB).

 

Nochmals werden grundlegende Informationen über das Funktionieren der Europäischen Union zusammengefasst:

 

Unbeschadet der separaten Rechtspersönlichkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, landläufig auch Euratom) ist die EAG weder finanziell noch institutionell oder strukturell von der Europäischen Union (EU) zu trennen. Es gibt nur einen Europäischen Rat, nur einen Rat, nur ein Europäisches Parlament, nur einen Ausschuss der Regionen, nur einen Wirtschafts- und Sozialausschuss und auch nur eine Europäische Kommission.

 

Österreich leistet auch keine Beiträge zu einem „Euratom-Budget“, da die Europäischen Gemeinschaften seit dem Fusionsvertrag von 1967 nur mehr über ein umfassendes, gemeinsames Gemeinschaftsbudget verfügen, zu dem die Mitgliedstaaten anteilsmäßig beitragen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Einzelne Ansätze des Gemeinschaftsbudgets haben „gemischte“ Rechtsgrundlagen. Dies bedeutet, dass bestimmte Ausgaben ihre Grundlage sowohl im Euratom-Vertrag als auch in einem anderen europäischen Vertrag haben. Eine eindeutige Zuordnung derartiger Ausgaben ist folglich nicht möglich. Es gibt aber auch gemeinschaftliche Ausgaben, die eindeutig Euratom zugeschrieben werden können, wie insbesondere die Finanzhilfen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten und zur Stilllegung von Kernkraftwerken oder die Euratom-Forschung sowie die Sicherheitskontrolle (Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen). Diese vier Positionen bilden den Großteil der auf dem Euratom-Vertrag basierenden Ausgaben. Ausgewertet wurden die Verpflichtungsermächtigungen. Das sind jene Beträge, die im jeweils laufenden Haushaltsjahr die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die für Tätigkeiten eingegangen werden, deren Durchführung sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstreckt, abdecken. Diese Art von Mitteln bildet die Obergrenze der Verbindlichkeiten, die im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen für die vier dominanten Ausgabenbereiche wurden ex post mit dem vom Bundesministerium für Finanzen ermittelten Nettobeitragsprozentsatz multipliziert. Dies ergibt für den Gesamthaushalt der Europäischen Union im Jahre 2009 die in der Anfrage genannten 22 Mio. €.

 

Zu Frage 3:

 

Unter Anwendung des in Beantwortung der Fragen 1 und 2 genannten Ansatzes ergeben sich folgende Beträge für den österreichischen Anteil an den Verpflichtungsermächtigungen (in Mio. €):

 

2005: ca. 13,89

2006: ca. 13,44

2007: ca. 15,55

2008: ca. 18,00

2009: ca. 22,00

2010: ca. 22,44

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Da es, wie wiederholt ausgeführt, kein Euratom-Budget gibt, kann der österreichische Anteil nach wie vor nicht beziffert werden. Aufgrund jener Ausgaben aus dem Gemeinschaftsbudget, die ihre Rechtsgrundlage eindeutig im Euratom-Vertrag haben, wurden jedoch die in Beantwortung der Fragen 1 bis 3 präsentierten Auswertungen vorgenommen.

 

Über die erwähnten Ausgabenpositionen für die Jahre 2011 und 2012 können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da zum Einen das Gemeinschaftsbudget unter Mitwirkung des europäischen Parlaments beschlossen wird und zum Anderen Aspekte des Haushalts der Europäischen Union keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft darstellen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass sich die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ vom 22. März 2011 auch dazu bekannt hat, „für eine umfassende Neuorientierung der europäischen Nuklearforschung im Rahmen des derzeit zu verhandelnden Euratom-Forschungsprogramms 2012-2013 und damit verbunden für eine grundlegende Änderung der Forschungsprioritäten hin zu bestmöglichem Schutz der Bevölkerung vor den desaströsen Folgen der energetischen Nutzung der Kernenergie, zur Stilllegung von Kernkraftwerken und zur Endlagerung von Atommüll“ einzusetzen.

Der Bundesminister: