8429/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0095-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 13. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. Mai 2011, Nr. 8552/J, betreffend „Vollziehung

des Saatgutgesetzes in den Jahren 2009 und 2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Mai 2011, Nr. 8552/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im Kalenderjahr 2009 wurden 359 Betriebe und im Kalenderjahr 2010 wurden 336 Betriebe gemäß Risiko basiertem Kontrollplan kontrolliert. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht erfolgen, da ein Großteil der Unternehmen bundesländer-übergreifend tätig ist. Der Kontrollplan gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF. wurde 2009 und 2010 im Rahmen der Toleranzen vollinhaltlich erfüllt.


Zu Frage 2:

 

Im Kalenderjahr 2009 wurde in den unter Frage 1 genannten Betrieben kontrolliert und dabei 1.161 Proben gezogen; 2010 waren es 898 Proben. Eine Kategorisierung nach Branchen ist nicht möglich, weil die Unternehmen sowohl in der Saatguterzeugung, im Handel als auch im Import tätig sind. Betreffend Ergebnisse der Analysen siehe Antwort zu Frage 9.

 

Die Kontrollverfahren für die Frühjahrssaison 2011 sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 3:

 

Detaillierte Berichte zum Monitoring und der Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnikverordnung sind auf der Homepage der AGES auf www.baes.at unter:

http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte/ veröffentlicht.

 

Zusammenfassend finden Sie untenstehend die Untersuchungsergebnisse 2009 und 2010 und vorläufige Ergebnisse für die laufende Saison 2011:

 

Saison

Saatgutunternehmen

Überprüfungen der Betriebe

Proben

2009

Saatgutaufbereitungsstellen und

–inverkehrbringer

77

116

2010

Saatgutaufbereitungsstellen und

-inverkehrbringer

113

118

2011

Saatgutaufbereitungsstellen und

-inverkehrbringer

119

135

 

Das Saatgut einer Maissaatgutpartie wurde aberkannt. Es kam zu keiner Inverkehrbringung dieser Saatgutpartie in Österreich. Die restlich beprobten Partien entsprachen den Anforderungen an die Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Kontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beschränkt sich einerseits auf die in der Saatgutverordnung (BGBl. II Nr. 417/2006 idgF.) angeführten Kulturarten und andererseits auf Saatgut, welches in Verkehr gebracht wird. Für eine Kontrolle der Anwendung in landwirtschaftlichen Betrieben sind die Bundesländer zuständig.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

2009 wurden insgesamt 22.342 Proben untersucht, davon 19.763 hoheitlich und 2.579 privat.

2010 wurden insgesamt 22.606 Proben untersucht, davon 20.428 hoheitlich und 2.178 privat.


Zu Frage 8:

 

Die Einnahmen durch private Probenuntersuchungen betrugen 2009 € 89.424,88 und 2010 € 86.856,30.

 

Zu den Fragen 9 und 15:

 

2009:

In insgesamt 36 Fällen kam es zu Beanstandungen, welche allerdings zu keiner Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde führten. Bei den Beanstandungen wurden die Kosten der Saatgutverkehrskontrolle verrechnet. Die Kostenersätze des Bundesamtes für Ernährungssicherheit auf Grund von Beanstandungen beliefen sich auf 10.614,67 €.

 

2010:

In insgesamt 87 Fällen kam es zu Beanstandungen. Bei den Beanstandungen wurden die Kosten der Saatgutverkehrskontrolle verrechnet. Die Kostenersätze des Bundesamtes für Ernährungssicherheit auf Grund von Beanstandungen beliefen sich auf 29.636,64 €.

 

Im Falle von zwei Anzeigen wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren als Verwaltungsstrafen und Kostensätze für das Kontrollverfahren die Summe von 3.342,54 € (davon Kostenersatz für das Kontrollverfahren des Bundesamtes für Ernährungssicherheit 2.737,54 €) mitgeteilt.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Derzeit liegen folgende Ermittlungsstände seitens der BAES, der Bezirksverwaltungsbehörden (BH) und des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) vor:

 

Jahr

Zahl Akte Anzeigen

Erkenntnis BH

Einstellung BH

fehlend BH

Erkenntnis UVS

Einstellung UVS

fehlend UVS

2009

0

0

0

0

0

0

0

2010

2

1

0

0

0

0

0

 

Die betroffenen Unternehmen sind bundesländer-übergreifend tätig.

 

Zu Frage 14:

 

Aus den Jahren 2009 und 2010 sind keine rechtskräftigen Entscheidungen des VwGH bekannt.


Zu Frage 16:

 

In den Jahren 2009 und 2010 erfolgten seitens des BAES keine Anzeigen gemäß StGB.

 

Zu Frage 17:

 

Im Bereich Landwirtschaft waren gemäß Arbeitsprogramm 2010 der AGES/BAES insgesamt 90,18 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. (u.a. inklusive Gentechnikvorsorge, phytosanitäre Überwachung bei Kartoffel, Biosortenprüfung)  eingesetzt. Eine Erfassung nach Stichtagen erfolgt nicht.

 

Zu Frage 18:

 

In der AGES sind aktuell gemäß Arbeitsprogramm der AGES/BAES 89,90 VZK im Jahr 2011 zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. (u.a. inklusive Gentechnikvorsorge, phytosanitäre Überwachung bei Kartoffel, Biosortenprüfung) eingesetzt.

 

Zu Frage 19:

 

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist auf Grund der bundesländer-übergreifenden Tätigkeit nicht möglich. Die Zahl der entsprechenden Personen war in Summe mit 27 VZK in den Jahren 2009 und 2010 angesetzt.

 

Zu Frage 20:

 

Entsprechend den Entwicklungen im Bereich Pflanzenzüchtung (z.B.: Gentechnik, Anwendung von insektiziden Beizmitteln) und Saatguthandel sind Anpassungen in der stichprobenartigen Saatgutverkehrskontrolle immer wieder auf der Grundlage risikobasierter Kriterien notwendig und werden auch laufend durchgeführt. Dies erfolgt insbesondere unter dem Augenmerk der Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Verbraucherinteressen und des Vorsorgeprinzips unter Handhabung einer adäquaten und signifikanten Risikobewertung und Risikomanagements.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Vergleichbare Daten liegen nicht vor.


Zu Frage 23:

 

Es wurde ein Risiko basierter Kontrollplan erstellt. Für das Kalenderjahr 2011 beinhaltet dieser Kontrollrahmenplan 934 Kontrollproben bei 288 Betriebskontrollen (Siehe Homepage des BAES:

http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/ueberwachung-und-kontrolle/kontrollplanung/).

 

Zu den Fragen 24 und 25:

 

Erstimporte aus Drittstaaten nach Österreich sind nur mit Einfuhranzeigen unter Vorlage internationaler Saatgutzertifikate (Eintragung der Sorte in einen der Sortenkataloge der EU - Mitgliedstaaten, insbesondere dem EU - Sortenkatalog, ISTA - Orange - Zertifikat und OECD - Zertifikat) möglich. Die Einfuhranzeigen werden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit ausgestellt, wenn die internationalen und nationalen Saatgutvorschriften (einschließlich Saatgut-Gentechnik-Verordnung) erfüllt sind.

2009 wurden 360 Fälle und 2010 wurden 522 Fälle im Rahmen der Einfuhr bearbeitet.

Unabhängig von der Herkunft wird im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle stichprobenartig kontrolliert.

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurde ein Probenplan mit einer maßgeblich höheren Checkrate bei Importen aus Ländern mit GVO-Anwendung umgesetzt. Verstöße gegen die Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurden im Rahmen von Importverfahren nicht festgestellt.

 

Zu Frage 26:

 

Die Vollziehung des Saatgutgesetzes, insbesondere die angesprochene Überwachungs­tätigkeit hat problemlos funktioniert, sodass seitens des BMLFUW kein Bedarf an Erlässen gesehen wurde.

 

Zu Frage 27:

 

Dem BMLFUW sind keine Probleme bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. bekannt.

 

Zu Frage 28:

 

Derzeit ist keine Novelle des Saatgutgesetzes in Vorbereitung.


Zu Frage 29:

 

Derzeit gibt es in dieser Rechtsmaterie keine EU-Rechtsakte, deren Umsetzung noch ausständig ist.

 

Zu Frage 30:

 

Im Rahmen der geplanten Verwaltungsvereinfachung (Better Regulation) ist eine Änderung der EU-Saatgutrechtsakte seitens der Europäischen Kommission in Aussicht genommen. Ein diesbezüglicher Vorschlag liegt jedoch derzeit nicht vor und kann daher nicht beurteilt werden. Das BMLFUW befürwortet Maßnahmen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der bisherigen Qualität des Saatgutes - führen.

 

Zu Frage 31:

 

In den Jahren 2009 und 2010 fanden keine EG-Vergleichsprüfungen statt. Zur Harmonisierung von internationalen Methoden und Standards erfolgte eine Teilnahme an ISTA (International Seed Testing Association) Ringtests.

 

Zu Frage 32:

 

Seitens des BMLFUW wurden folgende Projekte im Zusammenhang mit der Fragestellung gefördert:

 

Aufklärung der Feuerbrandresistenz und Entwicklung von Resistenzmarkern;

Untersuchungen ausgewählter Parameter im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora);

Projektbegleitende Gutachtertätigkeit zum Forschungsprojekt 'Biodiversität in österreichischen Ackerbaugebieten im Hinblick auf die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen';

Ausbreitungsbiologie und Management einer extrem allergenen, eingeschleppten Pflanze - Wege und Ursachen der Ausbreitung von Ragweed (Ambrosia artemisiifolia) sowie Möglichkeiten seiner Bekämpfung;

ERA-NET CORE Organic 1897: Farmer Consumer Partnerships;

ERA-NET CORE Organic 1888: Risks and recommendations regarding human pathogens in organic vegetable production chains;

ERA-NET CORE Organic 1885: Quality analysis of critical control points within the whole food chain and their impact on food quality, safety and health;

ERA-NET CORE Organic 1880: AGronomical and TEChnological methods to improve ORGanic wheat quality;

Wirkungen transgener Maispflanzen auf nützliche Pflanzen-Mikroben-Interaktionen und den mikrobiellen Stickstoffumsatz im Boden;

Entwicklung von 3-Deoxyflavonoid-basierten Erwinia Bakteriziden und eines Systems zum Bienen-Erwinia-Monitoring;

Erforschung alternativer Strategien zur langfristigen Eindämmung von Feuerbrand ohne Antibiotika im Obstbau;

Untersuchungen zur Bekämpfung der Fruchtfäule und Bakteriosen des Steirischen Ölkürbis;

Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln;

Langzeit-Monitoring der Auswirkungen einer Umstellung auf den biologischen Landbau;

Konzeption und Management der zu initierenden Collaborative Working Group "Research on Risk Assessment of Genetically Modified Organisms" im SCAR;

Sozioökonomische Aspekte von GVOs - Grundlagen für die Entwicklung einer österreichischen Position zu genetisch veränderten Organismen;

Kupfer als Pflanzenschutzmittel - Strategie für einen nachhaltigen und umweltschonenden Einsatz;

Erstellung und Zusammenfassung von Basisinformationen über SLK-Sorten und Darstellung in einer Homepage;

Vergleich und Anpassung offen abblühender Karottensorten an Trockenstress und an den Standort Marchfeld im biologischen Landbau;

Nützlingseinsatz in Kräutern;

Management der SCAR Collaborative Working Group "Risk Research of Genetically Modified Organisms", Weiterführung der 2009 begonnenen Arbeiten;

Bestimmung der Hintergrundbelastung von natürlichen Habitaten mit Aminoglykosidphosphotransferase Genen (nptII/nptIII) zur verbesserten Risikoabschätzung von Antibiotikaresistenzmarkergenen aus gentechnisch veränderten Organismen;

Agrarpolitische und betriebswirtschaftliche Optionen zum Risikomanagement in der österreichischen Landwirtschaft;

Management der SCAR Collaborative Working Group: Risk Research of Genetically Modified Organisms, Weiterführung der Arbeiten inkl. fakultativ Entwicklung eines COST Pre-Proposal;

Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter österreichischen Bedingungen;

Strategien zur Bekämpfung des Zwergsteinbrands (Tilletia controversa) im BIO-Landbau;

Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Grünlandbeständen in trockenheitsgefährdeten Produktionsgebieten Österreichs;

Erhaltungszüchtung standortgerechter Arten;

Grünlandverbesserung unter Berücksichtigung von natürlicher Versamung, Nachsaattechnik, Nachsaatmischung und Erneuerungsfrequenz;

Kulturwert von Bio-Ackerkulturen;

Landwirtschaftliche Ressourcen: Moarhof;

Vermittlung regionalisierten produktionstechnischen Wissens mit Hilfe eines Netzwerkes von Transferbetrieben im Biologischen Landbau;

Prüfung ausgewählter Mostbirnensorten als Spindel unter Bio-Produktionsbedingungen;

Chlorosebekämpfung mit eisenhältigen Blattdüngern;

Integrierte Vernetzung dezentraler Biodiversitäts- und Genbankdatenbanken der Länder;

Einfluss unterschiedlicher Beweidungsformen auf Boden und Pflanzenbestand in der Biologischen Landwirtschaft;

Auswirkungen der Grünlandnachsaat in einer Kurzrasenweide bei Biologischer Bewirtschaftung;

Eignung unterschiedlicher Kleegrasbestände für den biologischen Landbau im oberösterreichischen Alpenvorland und deren Vorfruchtwirkung auf Winterweizen;

Bewertung der Besiedelung von Marillenbäumen mit Pseudomonas syringae als eine der Ursachen des Steinobststerbens;

Management und Erhaltung von genetischen Ressourcen (EU GrapeGen 06);

Langzeitwirkungen von behandelten und unbehandelten Wirtschaftsdüngern auf den Boden und den Pflanzenbestand im biologisch bewirtschafteten alpinen Dauergrünland;

Monitoring von Kartoffelkrankheiten im biologischen Landbau: Anfälligkeiten bestimmter Sorten unter besonderen Standortsverhältnissen;

Möglichkeiten der Bekämpfung von Vogelfraß in unterschiedlichen Ackerkulturen im Biolandbau;

Auswirkungen eines pflanzlichen Langzeitdüngers auf Malzkeimbasis auf Ertrag und Qualität von Winterweizen im Vergleich zu herkömmlichen organischen Düngern;

Managementplan Ödensee, Wiesenkataster Ausseerland;

Anlage und Pflege naturschutzfachlich wertvoller Streuwiesen im mittleren Ennstal;

Aufbau eines Langzeitlagers für Saatgut von Gräsern und kleinkörnigen Leguminosen;

BF 121/08: Veränderung der Qualität von Bioprodukten im Zuge der Konventionalisierung der biologischen Landwirtschaft;

Bewirtschaftung naturnaher Grünlandflächen zur Erhaltung der Biodiversität  sowie zur Saatgutproduktion für regionale Begrünungsprojekte;

Anpassungsmöglichkeiten montaner Dauergrünlandwiesen an eine Nutzungsintensivierung in der Biologischen Landwirtschaft;

Überprüfung der Blattdüngung auf CO2 Basis auf einer Dauerwiese;

Optimierung der Gülledüngung auf Wiesen durch Einbringung zusätzlicher organischer Materialien;

Entwicklung biologischer Schutzstrategien gegen das Steinobststerben am Beispiel Marille (Prunus armeniaca);

Ausbau und Erweiterung des Langzeitlagers für Saatgut von Gräsern und kleinkörnigen Leguminosen;

Vermittlung regionalisierten produktionstechnischen Wissens mit Hilfe eines Netzwerkes von ausgewählten Transferbetrieben im biologischen Ackerbau;

Biologischer Kartoffelanbau: Anwendung alternativer Pflanzenschutzmittel zur Krankheitsminderung;

Verbesserung der Produktionsbedingungen von Körnerleguminosen zur Verminderung von Krankheiten und Schädlingen;

Prüfung wichtiger Birnensorten auf eigener Wurzel im Vergleich zu gängigen Unterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandsfähigkeit gegen Feuerbrand (E.amylovora).

 

Folgende weitere Projekte sind 2011 geplant:

Erarbeitung und Anwendung von Kriterien und Indikatoren zur Definition von ökologisch besonders sensiblen Gebieten hinsichtlich des Anbaus von GV-Mais zur Begründung von Anbaueinschränkungen bzw. –verboten.

 

Zu Frage 33:

 

Folgende Beiträge aus Bundesmitteln des BMLFUW wurden für diese Projekte zur Verfügung gestellt:

 

Für 2010 liegen für die Dienststellen des BMLFUW noch keine Kostenrechnungsergebnisse vor. Die Summe für 2010 enthält also ausschließlich die Kosten für extern durchgeführte Forschungsprojekte. Demnach wurden 2010 € 687.079 verausgabt. 2011 wurden mit Stand 9. Juni € 227.854 zur Verfügung gestellt und weitere € 252.702,65 sollen noch ausbezahlt werden.

 

Zur Erhaltung der „Gentechnikfreiheit“ von Saatgut für die österreichische landwirtschaftliche Erzeugung wurden und werden für die Umsetzung der Überwachungs- und Monitoringmaßnahmen gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung seitens AGES/BAES nachfolgende Mittel (EURO) gem. Arbeitsprogramm eingesetzt:

 

2010

2011

210.116 €

212.919 €

 


Zu Frage 34:

 

Mit Stand 6.6.2011 sind 209 MON 810 Maissorten, 2 T25 Maissorten, sowie 1 gentechnisch veränderte Kartoffelsorte im gemeinschaftlichen Sortenkatalog der EU eingetragen und in der EU zugelassen.

Ständig aktualisierte Informationen dazu finden sich auf der AGES-Homepage unter:

http://www.ages.at/ages/ernaehrungssicherheit/gvo/gv-sorten/

 

In Österreich gelten für oben genannte GVO-Konstrukte die Verbotsverordnungen gemäß Gentechnikgesetz.

 

Zu Frage 35:

 

Folgende Rechtsakte der EU sind zu beachten:

·          Richtlinie 66/401/EWG über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2298, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/74/EG, ABl. Nr. L 166 vom 27.6.2009;

·          Richtlinie 66/402/EWG über den Verkehr mit Getreidesaatgut, ABl. Nr. 125 vom 11.7.1966 S. 2309, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/74/EG, ABl. Nr. L 166 vom 27.6.2009 S. 40;

·          Richtlinie 2002/53/EG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, ABl. Nr. L vom 20.7.2002 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung 2003/1829, ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S.1;

·          Richtlinie 2002/54/EG über den Verkehr mit Betarübensaat, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. Nr. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

·          Richtlinie 2002/55/EG  über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/74/EG, ABl. Nr. L 166 vom 27.6.2009 S. 40;

·          Richtlinie 2002/56/EG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 60, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG, ABl. Nr. L 165 vom 3.7.2003 S. 23;

·          Richtlinie 2002/57/EG über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, ABl. Nr. L 193 vom 20.7.2002 S. 74, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/74/EG, ABl. Nr. L 166 vom 27.6.2009 S. 40;

·          Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/46/EU, ABl. Nr. L 169 vom 3.7.2010 S. 7;

·          Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten, ABl. Nr. L 254 vom 8.10.2003 S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/46/EU, ABl. Nr. L 169 vom 3.7.2010 S. 7;

·          Entscheidung 2004/371/EG der Kommission über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen für Futterpflanzen, ABl. Nr. L 116 vom 22.4.2004 S. 39;

·          Entscheidung 2004/842/EG der Kommission über Durchführungsbestimmungen, nach denen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorten genehmigen können, für die die Aufnahme in den einzelstaatlichen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder für Gemüsearten beantragt wurde, ABl. Nr. L 362 vom 9.12.2004 S. 21;

·          Verordnung 2006/217/EG mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, ABl. Nr. L 38 vom 9.2.2006 S. 17;

·          Richtlinie 2006/47/EG zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Getreidesaatgut, ABl. Nr. L 136 vom 24.5.2006 S. 18;

·          Richtlinie 2008/62/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten, ABl. Nr. L 162 vom 21.6.2008 S. 13;

·          Richtlinie 2009/145/EG mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselands­orten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderer Sorten, ABl. Nr. L 312 vom 27.11.2009 S. 44;

·          Richtlinie 2010/60/EU mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt, ABl. Nr. L 228 vom 31.8.2010 S. 10.

 

Der Bundesminister: