8431/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0097 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 13. Juli 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Köfer, Kolleginnen
und Kollegen vom 18. Mai 2011, Nr. 8580/J, betreffend
Borkenkäferplage in Oberkärnten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Mai 2011, Nr. 8580/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2010 wurden 261.701,-- Euro an EU- und Bundesmitteln für forstschutztechnische Maßnahmen in Oberkärnten ausgegeben:
|
Maßnahme |
Region |
Jahr |
Summe |
||
|
2008 |
2009 |
2010 |
|||
|
|
|||||
|
Forstschutz |
Drautal |
80.858 |
18.164 |
7.479 |
106.501 |
|
Liesertal |
39.670 |
5.962 |
2.249 |
47.881 |
|
|
Mölltal |
79.329 |
19.625 |
8.366 |
107.320 |
|
|
Summe |
199.856 |
43.751 |
18.094 |
261.701 |
|
Zu Frage 2:
Die forstschutztechnischen Maßnahmen umfassen:
§ Aufräumarbeiten und Abtransport der Schadhölzer,
§ Entfernen des Schlagabraumes sowie
§ Borken- und Rüsselkäferbekämpfung.
Zu Frage 3:
Für den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2013 werden für Oberkärnten ca. drei Millionen Euro an EU- und Bundesmitteln für forstschutztechnische und waldbauliche Maßnahmen bereitgestellt. Dies umfasst die Entfernung von vom Borkenkäfer befallenen Bäumen und die Aufforstung der Windwurfflächen, um die Schutzwirkung des Waldes wieder entsprechend herstellen zu können.
Zu Frage 4:
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Schutz des Waldes vor Forstschädlingen (Forstschutzverordnung), BGBl. II Nr. 19/2003, sieht in § 2 Abs 2 Z 1 nur die bekämpfungstechnische Behandlung von befallenem Holz vor. Nach § 44 Abs. 1 Forstgesetz hat aber auch der Waldeigentümer einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge bereits vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.
Zu Frage 5:
Die Windwurfflächen in Oberkärnten sind nahezu ausschließlich in Gebieten mit extremsten Geländebedingungen angefallen. Die bisherigen Arbeiten konnten nur mit bergerfahrenen und speziell mit in Windwurfarbeiten ausgebildeten Aufarbeitungsteams durchgeführt werden, die das Menschenmöglichste zum Teil unter Lebensgefahr geleistet haben. Diese Situation wird sich bei der Borkenkäferbekämpfung nicht ändern. Eine angedachte Kooperation mit Forstfachschulen oder Studenten der BOKU ist daher schon aus arbeitssicherheitstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen nicht zu verantworten.
Der Bundesminister: