8432/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0101-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 13. Juli 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Angela Lueger,
Kolleginnen und Kollegen vom 18. Mai 2011, Nr. 8587/J,
betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Mai 2011, Nr. 8587/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.
Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und sind wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.
Zu Frage 8:
Der integrierte Ansatz im Bereich der Ländlichen Entwicklung umfasst Maßnahmen, welche die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum betreffen. Durch Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der Umwelt, zur Grundversorgung und Qualitätssteigerung der landwirtschaftlichen Produktion wird daher auch das Wohl der Kinder im ländlichen Raum gesteigert und dazu beigetragen, dass die Rahmenbedingungen auch für Kinder verbessert werden.
Der Bundesminister: