8433/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0100 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 13. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8624/J, betreffend Vollziehung

des Pflanzgutgesetzes (PGG 1997) in den Jahren 2009 und 2010

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8624/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die zuständigen Landesorgane.

 

Seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) wurden im Rahmen des Vollzugs des Pflanzgutgesetzes (PGG 1997) in den Jahren 2009 und 2010 keine Betriebe überprüft, da kein diesbezüglicher Antrag auf Anerkennung von Pflanzgut gestellt wurde. Es wurden daher durch das BAES auch keine Proben gezogen.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

 

Im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden im genannten Zeitraum keine Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

 

Zu Frage 10:

 

Für den genannten Zeitraum sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine rechtskräftigen Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof bekannt geworden.

 

Zu Frage 11:

 

Seitens des BAES wurden im Rahmen des Vollzugs des Pflanzgutgesetzes (PGG 1997) in den Jahren 2009 und 2010 keine amtlichen Anerkennungen von Pflanzgut von Obstarten vorgenommen, da keine diesbezüglichen Anträge gestellt wurden.

 

Somit wurden auch keine Vegetationsprüfungen vorgenommen.

 

Zu Frage 12:

 

Die Berichte des BAES sind auf dessen Homepage (www.baes.gv.at) abrufbar.

 

Zu Frage 13:

 

Eine Änderung des Umfanges der zu kontrollierenden Pflanzen im Rahmen des Pflanzgutgesetzes ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 14:

 

Anlässlich der Einfuhrkontrollen gemäß Pflanzgutgesetz wurden in den Jahren 2009 und 2010 keine Quarantäneschadorganismen festgestellt.

 

Prinzipiell besteht eine Einschleppungsgefahr für alle Quarantäneschadorganismen.

 

Eine Einschleppungsgefahr bei amtlich kontrollierten Sendungen kann jedoch erheblich verringert werden, da mit Quarantäneschadorganismen befallene Sendungen zum freien Warenverkehr nicht freigegeben, sondern schadlos vernichtet bzw. zurückgewiesen werden.

 

Zu Frage 15:

 

Die Einfuhrkontrollen gemäß Pflanzgutgesetz werden in Verbindung mit den Einfuhrkontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz durchgeführt.

 

Zu Frage 16:

 

Im Jahr 2009 wurden 30 und im Jahr 2010 wurden 22 Sendungen gemäß Pflanzgutgesetz seitens des BAES anlässlich der Einfuhr amtlich kontrolliert.

 

Die Kontrollen fanden an den Grenzzollstellen gemäß Eintrittsstellen-Verordnung statt. In den Jahren 2009 und 2010 waren dies das Zollamt Flughafen Wien, das Zollamt Flughafen Linz, das Zollamt Flughafen Graz, das Zollamt Flughafen Salzburg sowie die Zollstelle Wien/Post.

 

Die Importkontrollen gemäß Pflanzgutgesetz ergaben keine Beanstandungen.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

 

Da den Bestimmungen des Pflanzgutgesetzes nachgekommen wurde, waren diese weder im Jahre 2009 noch 2010 bzw. im laufenden Jahr erforderlich.

 

Zu Frage 19:

 

Es sind alle derzeit gültigen einschlägigen EU- Richtlinien national umgesetzt worden.

 

Zu Frage 20:

 

Im Zuge der „better regulation“ – Diskussion auf europäischer Ebene ist eine Zusammenlegung von Normen im Saat- und Pflanzgutbereich (einschließlich Rebvermehrungsmaterial) angedacht.

 

Die Diskussion steht erst am Beginn, es sind vorerst „task forces“ zur Ausarbeitung entsprechender Strategien eingesetzt worden.

 

Österreich wird sich dafür einsetzen, dass den besonderen Bedürfnissen des Pflanzgutbereiches (insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität oder auch die Erhaltung wertvoller alter Sorten etc.) bei der künftigen Gesetzgebung Rechnung getragen wird.

 

Zu Frage 21:

 

Eine allfällige Novellierung wäre erst nach Kundmachung neuer EU-Vorschriften erforderlich.

 

Zu Frage 22:

 

Es sind im Berichtszeitraum keine Probleme bei der Vollziehung des Pflanzgutgesetzes bekannt geworden.

 

Zu Frage 23:

 

Mit der Vollziehung der dem BAES zugeordneten Kompetenz sowie für die Untersuchungen an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) waren in den Jahren 2009 und 2010 am Institut für Pflanzengesundheit 4 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Teil ihrer Tätigkeiten betraut.

 

Im Institut für Sortenwesen ist in der Angelegenheit dieser Rechtsmaterie eine Person betraut.

 

Zu Frage 24:

 

Es handelt sich hierbei um das Institut für Pflanzengesundheit sowie um das Institut für Sortenwesen.

 

Zu Frage 25:

 

Es handelt sich insbesondere um die Richtlinien 98/56/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen), die Richtlinie 2008/72/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Gemüsearten, ausgenommen Saatgut) sowie die Richtlinie 2008/90/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstarten).

 

Alle einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union "EUR-LEX" (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) angeführt.

Zu Frage 26:

 

Österreich nimmt grundsätzlich an Vergleichsversuchen der EU teil. In den Jahren 2009 und 2010 war keine österreichische Mitarbeit erforderlich.

 

Zu Frage 27:

 

Europhyt ist eine Datenbank, über welche alle EU-Mitgliedstaaten sowie das FVO über Beanstandungen gemäß Richtlinie 2000/29/EG (national umgesetzt im Pflanzenschutzgesetz idgF.) informiert werden.

Details dazu können unter http://ec.europa.eu/idabc/en/document/2267/5926.html abgerufen werden.

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass diese Datenbank ausschließlich für phytosanitäre Zwecke eingerichtet ist und somit für den anfragegegenständlichen Bereich Pflanzgut nicht relevant ist.

 

Zu Frage 28:

 

Die Importkontrollen gemäß Pflanzgutgesetz ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Bundesminister: