8434/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0098 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 13. Juli 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8634/J, betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8634/J, teile ich Folgendes mit:
Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Im Jahr 2010 wurden von männlichen Bediensteten 15.548,95 Überstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 399.317,64 € aufgewendet. Von weiblichen Bediensteten wurden im selben Zeitraum 9.104,94 Überstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 223.613,16 € aufgewendet.
Zu den Fragen 2 und 4:
Im Jahr 2010 wurden von weiblichen Bediensteten 22,20 Mehrstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 498,84 € aufgewendet. Die männlichen Bediensteten haben im Jahr 2010 keine Mehrstunden geleistet.
Zu Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu den Fragen 7 und 8:
An männliche Bedienstete wurden 64.449,30 € und an weibliche Bedienstete 34.957,60 € an Belohnungen und Leistungsprämien ausgezahlt.
Zu Frage 9:
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehören das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.
Der Bundesminister: