8434/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0098 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8634/J, betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Mai 2011, Nr. 8634/J, teile ich Folgendes mit:

 

Einleitend wird festgehalten, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig und somit nicht aussagekräftig sind.

 

Zu den Fragen 1, 3 und 6:

 

Im Jahr 2010 wurden von männlichen Bediensteten 15.548,95 Überstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 399.317,64 € aufgewendet. Von weiblichen Bediensteten wurden im selben Zeitraum 9.104,94 Überstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 223.613,16 € aufgewendet.


Zu den Fragen 2 und 4:

 

Im Jahr 2010 wurden von weiblichen Bediensteten 22,20 Mehrstunden geleistet. Dafür wurde ein Betrag von 498,84 € aufgewendet. Die männlichen Bediensteten haben im Jahr 2010 keine Mehrstunden geleistet.

 

Zu Frage 5:

 

Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

An männliche Bedienstete wurden 64.449,30 € und an weibliche Bedienstete 34.957,60 € an Belohnungen und Leistungsprämien ausgezahlt.

 

Zu Frage 9:

 

Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert.

 

Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehören das Beschäftigungs­ausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.

 

Der Bundesminister: