8440/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0543-II/10/a/2011

 

Wien, am         . Juli 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 17. Mai 2011 unter der Zahl 8540/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neuer Assistenzeinsatz des Bundesheeres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die österreichische Sicherheitsexekutive hat den geänderten Rahmenbedingungen aufgrund des Entfalles der Grenzkontrolle durch die Schengenweiterung mit dem sukzessiven Aufbau einer Ausgleichsmaßnahmen-(AGM)-organisationsstruktur im gesamten Bundesgebiet, insbesondere im Bereich der Grenzräume, der Hauptverkehrsrouten sowie der Ballungs-räume zur optimierten überregionalen Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche Rechnung getragen und ist zur Bewältigung dieser Aufgabe bestens gerüstet. Dies auch im Falle der Wiederaufnahme der Grenzkontrolle nach Artikel 23 des „Schengener Grenzkodex“ – wie die polizeilichen Maßnahmen in diesem Konnex aufgrund der Abhaltung des „Weltwirtschaftsgipfels (WEF)“ in Wien eindrucksvoll bewiesen haben.


Der § 2 Abs. 5 Wehrgesetz ist bekannt. Der in der Anfrage thematisierte Assistenzeinsatz des Bundesheeres ist in diesem Zusammenhang im Rahmen der Wiederaufnahme der Grenzkontrolle ausschließlich zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden für die allenfalls erforderliche Überwachung der Grünen Grenze zu sehen.

 

Die daraus entstehenden Kosten wären aus den allgemeinen Budgetmitteln der Ressorts zu bedecken.