8441/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/0515-II/10/a/2011

 

Wien, am      . Juli 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen haben am 17. Mai 2011 unter der Zahl 8553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Personalanpassung der Donaustädter Polizeiinspektionen an die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten werden die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei bedarfsgerecht bestmöglich dotiert. 

 

Die gegenwärtige Einführung eines auf aktuelle Controllingdaten und Infrastrukturdaten gestützten Führungsunterstützungssystems wird hinkünftig die Basis für die Gewinnung von steuerungsrelevanten Informationen darstellen, die auch im Rahmen der Personaldotationen einfließen werden. Um nachhaltige Erkenntnisse aus derartigen Systemen gewinnen zu können, bedarf es jedoch eines entsprechenden Beobachtungszeitraumes bzw. Echtbetriebes.

 

Zu Frage 2:

Ausmusterungstermin 1.3.2011:         

ständige Zuweisung von 2 Exekutivbedienstete

Ausmusterungstermin 1.5.2011:       

ständige Zuweisung von 1 Exekutivbediensteten

Ausmusterungstermin 1.6.2011:         

ständige Zuweisung von 3 Exekutivbedienstete

Ausmusterungstermin 1.9.2011:      

(Praxisphase II bereits ab 1.6.2011)

ständige Zuweisung von 4 Exekutivbedienstete

Ausmusterungstermin 1.6.2011:         

ständige Zuweisung von 5 Exekutivbedienstete

(GAL/E2a 2010).

gesamt:                                          

15 EB (davon 5 E2a Exekutivbedienstete)                                                      

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Im Bereich der Polizeiinspektion Quadenstraße besteht hinsichtlich der vorhandenen Nutzfläche sowie notwendiger Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen ein vordringlicher Bedarf.

 

Gesamtheitlich betrachtet ist im Bereich der Polizeiinspektionen in der Donaustadt kein       „arbeitseinschränkender Platzmangel“ gegeben.

 

Erforderliche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der  Polizeiinspektionen werden sukzessive nach den bestehenden Möglichkeiten und Prioritätenreihungen vorgenommen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Eine adäquate Dienststellenstruktur bedarf einer langfristigen, bedarfs- und zukunftsorientierten Planung unter Einbindung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen, sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aspekte und wird durch das Landespolizeikommando für Wien erfolgen. In diese Planungen muss natürlich auch das Projekt Seestadt Aspern auf Grund seiner Größenordnung miteinbezogen werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Projekt Seestadt Aspern fand über Initiative des Landespolizeikommandos für Wien bereits im September 2010 ein Erstgespräch mit dem Zielgebietskoordinator U/2 Donaustadt/Aspern Seestadt statt. Dabei wurde auch die mögliche Etablierung einer Polizeiinspektion in diesem Stadtteil erörtert und die relevanten Eckdaten für die Errichtung einer Dienststelle mitgeteilt. 

Von Verantwortlichen der Bundespolizeidirektion Wien wurden diesbezüglich auch bereits mehrere Gespräche mit der Bezirksvorstehung geführt, wobei die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Objekten zugesagt wurde.

 

Es wird aber um Verständnis dafür gebeten, dass im derzeitigen Stadium noch keine Angaben über konkrete Zeitpunkte gemacht werden können.    

 

Zu Frage 7:

Derzeit sind keine Konzentrationen von Polizeiinspektionen im Bezirk Donaustadt geplant.