8445/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Gewährleistung der Gegenseitigkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Aus diesem Grund wird eine Staatenliste nach § 3 ARHG nicht geführt.

An die Auskünfte des Bundesministeriums für Justiz nach § 3 Abs. 3 ARHG ist das Gericht bei der Beurteilung der rechtlichen Voraussetzungen für die Auslieferung nach § 33 Abs. 3 ARHG nicht gebunden.

Zu 2:

Zahl der ausländischen Auslieferungsersuchen ohne Europäischer Haftbefehle:

Jahr

Zahl der Ersuchen

Ersuchende Staaten

2010

Die Daten liegen noch nicht vollständig vor

 

2009

83

Albanien

1

Belarus

2

Bosnien Herzegowina

9

Liechtenstein

1

Georgien

5

Indien

1

Kroatien

3

Mazedonien

9

Russland

7

Schweiz

11

Serbien

26

Türkei

2

Ukraine

1

USA

4

Vereinigte Arabische Emirate

1

2008

75

Ägypten

1

Albanien

1

Belarus

3

Bosnien Herzegowina

5

Georgien

2

Indien

1

Kasachstan

9

Kroatien

4

Libanon

1

Liechtenstein

1

Mazedonien

4

Mexiko

1

Moldau

3

Monaco

2

Russland

5

Schweiz

6

Serbien

19

Ukraine

3

Vereinigte Staaten von Amerika

3

Vereinigte Arabische Emirate

1

2007

83

Ägypten

1

Albanien

1

Aserbaidschan

1

Belarus

3

Belarus

1

Bosnien

8

Chile

1

Georgien

2

Kasachstan

6

Kosovo

1

Kroatien

6

Mazedonien

1

Moldau

1

Monaco

1

Montenegro

1

Russland

3

Schweiz

17

Serbien

20

Spanien

1

Türkei

4

Ukraine

1

Vereinigte Staaten

2

2006

50

Albanien

1

Belarus

2

Bosnien

7

Georgien

2

Kroatien

9

Mazedonien

1

Moldau

5

Monaco

1

Schweiz

5

Serbien

15

Türkei

1

Ukraine

1

Die Gründe für die ausländischen Auslieferungsersuchen werden statistisch nicht erfasst.

Zu 3:

Zahl der österreichischen Auslieferungsersuchen ohne Europäische Haftbefehle:

Jahr

Zahl der Ersuchen

Ersuchte Staaten

2010

Die Daten liegen noch nicht vollständig vor.

 

2009

19

Bosnien-Herzegowina

2

Brasilien

1

Kroatien

2

Mazedonien

1

Montenegro

1

Norwegen

1

Russland

1

Schweiz

8

Schweiz

 

Serbien

2

2008

16

Bosnien-Herzegowina

1

Brasilien

1

Dominikanische Republik

1

Georgien

1

Kanada

2

Norwegen

2

Russland

1

Schweiz

4

Türkei

1

Ukraine

1

Vereinigte Staaten

1

2007

17

Bolivien

2

Bosnien

1

Dominikanische Republik

1

Georgien

1

Kanada

1

Kroatien

2

Schweiz

4

Serbien

3

Ukraine

1

Vereinigtes Königreich

1

2006

18

Bosnien-Herzegowina

1

Brasilien

1

Guatemala

1

Israel

1

Kanada

1

Kroatien

2

Norwegen

1

Schweiz

4

Serbien

2

Syrien

1

Venezuela

2

Vereinigte Staaten

1

Die Gründe für ein Ersuchen des Gerichts um Erwirkung der Auslieferung nach § 68 Abs. 1 ARHG werden statistisch nicht erfasst.

Zu 4:

Anzahl der aus Österreich ausgelieferten Personen ohne Übergaben auf Grund eines Europäischen Haftbefehls:

Jahr

Zahl der Personen

Staatsangehörigkeit

2010

Die Daten liegen noch nicht vollständig vor

 

2009

28

albanisch

1

bosnisch

8

georgisch

1

kosovarisch

1

kroatisch

2

mazedonisch

2

moldauisch

1

russisch

2

serbisch

8

slowakisch

1

slowenisch

1

2008

36

bosnisch

4

deutsch

2

georgisch

3

italienisch

2

kroatisch

3

mazedonisch

2

moldauisch

1

niederländisch

1

rumänisch

1

schweizerisch

1

serbisch

9

slowenisch

1

ukrainisch

2

ungarisch

3

amerikanisch

1

2007

47

albanisch

1

bosnisch

2

britisch

1

chilenisch

1

deutsch

2

italienisch

1

iranisch

1

italienisch

1

kroatisch

7

libanesisch

1

Litauen

1

moldauisch

1

rumänisch

3

russisch

1

schweizerisch

1

serbisch

16

slowakisch

4

slowenisch

1

türkisch

1

2006

22

belarussisch

1

bosnisch

2

georgisch

1

kroatisch

5

moldauisch

1

rumänisch

2

schweizerisch

1

serbisch

7

slowenisch

1

türkisch

1

Die Begründungen der gerichtlichen Auslieferungsentscheidung nach § 31 Abs. 1 ARHG werden statistisch nicht erfasst.


Zu 5:

Anzahl der an Österreich ausgelieferten Personen ohne Übergaben auf Grund eines Europäischen Haftbefehls:

Jahr

Zahl der Personen

Staatsangehörigkeit

2010

Die Daten liegen noch nicht vollständig vor

 

2009

17

brasilianisch

1

deutsch

2

georgisch

1

kroatisch

1

nigerianisch

1

österreichisch

2

rumänisch

2

serbisch

5

tunesisch

1

türkisch

1

2008

7

irakisch

1

kroatisch

1

österreichisch

3

rumänisch

1

serbisch

1

2007

8

französisch

1

kroatisch

1

österreichisch

4

serbisch

1

slowenisch

1

2006

7

österreichisch

7

Die Gründe für die Auslieferung und Übergabe an Österreich werden statistisch nicht erfasst.

Zu 6:

Eine Statistik über die Verhängung der Auslieferungshaft und über die Gründe hierfür wird nicht geführt.

Zu 7:

Eine laufende Statistik für anhängige Auslieferungsverfahren wird nicht geführt. Eine allgemeine Berichtspflicht besteht nicht.

 


Statistische Daten sind als Jahresbericht bis 1. Mai des Folgejahres dem Bundesministerium für Justiz vorzulegen.

Zu 8:

Statistiken über Kosten nach § 5 ARHG werden nicht geführt.

Die nach § 1 ARHG diesem Gesetz vorgehenden bilateralen Auslieferungsverträge und multilateralen Auslieferungsübereinkommen sehen einen gegenseitigen Kostenersatz nicht vor.

Im Auslieferungsverkehr auf Grundlage der Gegenseitigkeit werden nach ständiger völkerrechtlicher Übung Kosten nicht ersetzt.

Kosten für Durchlieferungen und Sachverständigengutachten sind vom ersuchenden Staat zu ersetzen und werden daher von Österreich auch jeweils in Rechnung gestellt.