8449/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0108-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8512/J vom 17. Mai 2011 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Tabakbranche in Österreich ist wirtschaftlich solide und profitiert von den bestehenden stabilen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Zu 2.:
Die Tabakbesteuerung leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für das Budget, sondern ist darüber hinaus für die Erreichung von Zielsetzungen im Bereich des Jugend- und Gesundheitsschutzes, insbesondere im Hinblick auf preissensible jugendliche Raucherinnen und Raucher, ein geeignetes und sinnvolles Instrument.
Zu 3.:
Nein. Weder mein Amtsvorgänger noch ich haben jemals diese Ansicht vertreten.
Zu 4.:
Nein. Dazu ist im Übrigen festzuhalten, dass vor der jüngsten Anpassung der Tabaksteuersätze durch den Nationalrat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 die Tabaksteuersätze seit 1.1.2007 nicht mehr angehoben wurden. Darüber hinaus wurde im Zuge des sogenannten „Tabaksteuermoratoriums“ seit 1.1.2008 bei der Besteuerung von Zigaretten das mengenbezogene Steuerelement, das davor als Prozentsatz des Kleinverkaufspreises der Zigaretten der meistverkauften Preisklasse ausgedrückt war, als absoluter Betrag je 1.000 Stück festgelegt; durch diese Maßnahme wurde für die Dauer von drei Jahren auf die aus einer Änderung der meistverkauften Preisklasse resultierende „automatische“ Erhöhung der Tabaksteuerbelastung aller Zigaretten verzichtet. Die Ende 2010 vom Nationalrat beschlossene Anpassung der Steuersätze erfolgt in mehreren Schritten, um einen unvermittelten starken Anstieg der Kleinverkaufspreise zu vermeiden. Darüber hinaus wurde bei der Besteuerung von Zigaretten das wertabhängige Steuerelement auf 42% des Kleinverkaufspreises gesenkt. Diese Vorgehensweise, insbesondere die moderate Anhebung der Steuersätze in mehreren Stufen, wurde mit den Vertretern der Industrie und der Tabaktrafikanten abgestimmt. Es kann deshalb in diesem Zusammenhang auch keinesfalls von einer „verantwortungslosen“ oder „dramatischen“ Tabaksteuererhöhung gesprochen werden.
Zu 5.:
Keine.
Zu 6.:
Zwischen den genannten Faktoren und der Schließung des Standorts Hainburg beziehungsweise der angekündigten Personalreduktion des Verwaltungssitzes in Wien besteht nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen keine Kausalität. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sind nämlich weder die Anpassung der Tabaksteuersätze noch das Auslaufen der so genannten „200-Stückregelung“ noch Schmuggel für die von Japan Tobacco International geplante Schließung der Tabakfabrik in Hainburg ursächlich. Im Übrigen lassen sich unternehmerische Entscheidungen von Japan Tobacco International nicht für alle Zukunft vorhersehen.
Zu 7. und 8.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 9.:
Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8221/J vom 5. April 2011 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen