845/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0028-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 825/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „falsche Darstellung der Spionageaffäre V. im Verfassungsschutzbericht“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ich gehe davon aus, dass diese Frage darauf abzielt, ob sich der im Verfassungsschutzbericht geschilderte Sachverhalt mit den Ergebnissen des Strafverfahrens deckt. Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien ist dies zu bejahen, wobei sich im Ermittlungsverfahren zeigte, dass es sich bei den von H.S. (teilweise im Wege des DI W.G.) an V.V. weitergegebenen Gegenständen und Unterlagen nicht um geheime militärische Informationen gehandelt hatte und diese auch auf zivilem Wege legal erlangbar gewesen wären.
Zu 2:
Ja.
Zu 3:
Ja, weil das Verfahren gegen H. S. wegen Verjährung eingestellt wurde.
Zu 4 bis 6:
Nein, weil der im Verfassungsschutzbericht geschilderte Sachverhalt nicht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Ermittlungen steht.
. März 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)