8451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0036-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 


Wien, am     . Juli 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 17. Mai 2011   unter der Nr. 8520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Privatgeschäfte eines Ministerialbeamten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

Ø  Handelt es sich bei der Tätigkeit des Ing. Friedrich P. als Geschäftsführer der Austria Rail Engineering Österreichische Eisenbahn, Transport Planungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H. um eine offiziell gemeldete und nicht untersagte Nebenbeschäftigung?

Ø  Erfolgt die Ausübung dieser Tätigkeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie?

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob Ing. Friedrich P. auch wirtschaftlicher Eigentümer der ARE ist?

Ø  Ist Ihnen bekannt, ob die Eigentümerschaft an der ARE durch einen Treuhandvertrag verschleiert wird?

Ø  Kommen Gewinne bzw. Erträge, welche aus Geschäften der ARE, die im Zusammenhang mit Technologietransferprojekten Ihres Ressorts stehen, der öffentlichen Hand zu Gute?

Ø  Falls ja: auf welche Art und Weise?


Ø  Ist Ihnen bekannt, ob an der offiziellen ARE-Geschäftsadresse Rotenturmstr. 5-9, 1010 Wien, mangels Räumlichkeiten und Mitarbeitern eine Briefkastenfirma tätig ist?

Ø  Hat die ARE ihren Geschäftssitz von einem Unternehmen, das in enger geschäftlicher Verbindung zum BMVIT steht, gemietet?

Ø  Können Sie ausschließen, dass die ARE Informationen, welche Ing. Friedrich P. aus seiner Tätigkeit im Bundesministerium zur Kenntnis gelangt sind, wirtschaftlich verwertet?

Ø  Können Sie ausschließen, dass Kontakte und Netzwerke, welche Ing. Friedrich P. aus seiner Tätigkeit im Bundesministerium erlangt hat, durch die ARE wirtschaftlich genützt werden?

Ø  Können Sie ausschließen, dass Infrastruktur des BMVIT für die Anbahnung und Abwicklung von Geschäften der ARE genützt wird?

Ø  Sind Berichte zutreffend, wonach es Interventionen gegeben haben soll, ein Kapitel über derartige Technologieprojekte aus einem am 18.5.2011 zwischen den ÖBB und den russischen Staatsbahnen abzuschließenden Kooperationsvertrag zu streichen, um diese lukrativen Geschäfte weiterhin für dem Bundesministerium bzw. seinen Mitarbeitern nahestehenden Unternehmen wie die ARE zu sichern?

Ø  Falls ja: wer hat diesbezüglich interveniert?

Ø  Waren diese Interventionen erfolgreich?

Ø  Sind Ihnen weitere Projekte bekannt, die vom BMVIT im Bereich Technologietransfer betreut werden und an denen die ARE beteiligt ist?

Ø  Falls ja: welche Projekte sind dies, wie hoch ist die Auftragssumme und welchen Anteil davon lukriert die ARE?

Ø  Werden Sie auch weiterhin zulassen, dass ein Leihbundesbahner in Ausnützung seiner Funktion im BMVIT private Geschäfte an Stelle seines Dienstgebers, der ÖBB?

 

Die Tätigkeit von Herrn Ing. P bei der ARE ist, nach Auskunft meines Hauses, eine ordnungsgemäß gemeldete und genehmigte Nebentätigkeit. Nähere Informationen über die Tätigkeit von Ing. P bei der ARE oder die Geschäftsgebarung der ARE selbst liegen mir weder vor, noch können diese Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts sein.

 

 

 

Zu Frage 18:

Ø  Durch den Verzicht auf systematisches Auslandsconsulting gehen der ÖBB im Gegensatz zu vergleichbaren Unternehmen in Frankreich und der BRD Jahr für Jahr Millionen verloren. Was werden Sie unternehmen, um der ÖBB eine erfolgreiche Tätigkeit in diesen neuen Geschäftsfeldern zu ermöglichen?

 

Laut geltendem Bundesbahngesetz obliegen strategische Entscheidungen, wie etwa Beteiligungen oder Verzichte auf Auslandsconsulting, den unternehmensinternen Organen der Österreichischen Bundesbahnen.