8452/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ. BMVIT-10.000/0037-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


Wien, am     . Juli 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Tadler und weitere Abgeordnete haben am 17. Mai 2011 unter der Nr. 8523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten für Neubau Praterstern 3 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 12 und 14 bis 15:

Ø  Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau am Praterstern 3 (Bitte um Aufschlüsselung der Kosten nach einzelnen beteiligten Bau-Unternehmen)?

Ø  Welche Unternehmen zeichnen sich verantwortlich für den Bau des Bürogebäudes (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen beteiligten Unternehmen etwa nach Errichtung, haustechnische Anlagen, Anlagenbau, Lüftung- und Klima, EDV-Anlagen, usw.)?

Ø  Nach welchen Kriterien wurde die Auftragserteilung getätigt?

Ø  Wurde der Auftrag den Bestbietern nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Günstigkeit und Zuverlässigkeit des Angebots erteilt?

Ø  Wie lautet die exakte Beauftragung (Ausschreibungstext, Vertrag) für die Errichtung des Gebäudes Praterstern 3?

Ø  Wurden bei der Errichtung des Gebäudes energieeffiziente und klimaschonende Maßnahmen gesetzt (Bitte um genaue Auflistung der Maßnahmen)?


Ø  Wenn nein, warum wurden keine energieeffizienten und klimaschonenden Maßnahmen gesetzt?

Ø  Wurde beim Neubau des Gebäudes Praterstern 3 auf erneuerbare Energiequellen wie zB. Photovoltaik oder Solaranlagen geachtet bzw. angewendet?

Ø  Wenn ja, welche Energiequellen wurden eingesetzt?

Ø  Wenn nein, warum wurde auf erneuerbare Energiequellen verzichtet?

Ø  Werden generell bei Liegenschaften der ÖBB erneuerbare Energiequellen eingesetzt bzw. nachgerüstet? Wenn ja, bei welchen Standorten und welche Energiequellen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wie werden die bisherigen Standorte (Liegenschaften) der beiden ÖBB Töchter, Infrastruktur Bau AG und Infrastruktur Betrieb AG, weitergenützt?

Ø  Wie hoch belaufen sich die (gerechneten) Kosten für die Übersiedlung der beiden ÖBB Töchter an den Standort Praterstern 3?

 

Die in Ihren Fragen angesprochenen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des ÖBB-Managements und sind daher nicht in meiner Ingerenz. Es darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verwiesen werden.

 

Zu Frage 13:

Ø Aus welchem Grund werden die beiden ÖBB-Töchter, Infrastruktur Bau AG und Infrastruktur Betrieb AG zusammengelegt?

 

Die Zusammenlegung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG wurde in der Novelle des Bundesbahngesetzes 2009 festgelegt. Die Verschmelzung der beiden Infrastrukturgesellschaften bei gleichzeitiger Schaffung eines zentralen Anlagenmanagements sowie die Zusammenfassung der Baudienstleistungen mit einem klaren Auftrag zur Restrukturierung waren zentrale, inhaltliche Elemente der durch die gennannte Gesetzesnovelle vorgesehenen Optimierung der Struktur des ÖBB-Konzerns.