8453/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8524/J vom 17. Mai 2011 der Abgeordneten Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 8.:

Der Verfassungsgerichtshof stellt in seinem Erkenntnis vom 29. Juni 2002 (G 270-272/01) fest, dass eine Vermögensauseinandersetzung noch nicht stattgefunden hat. 2006 und 2008 wurden Vorstöße in Richtung einer Einigung zwischen Bund und Ländern unternommen, die zu keinem Ergebnis führten. 2010 wurde ein neuer Anlauf vom Land Salzburg und der Bundesregierung unternommen und eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene zur umfassenden Darstellung aller Sach- und Rechtsfragen eingesetzt.

 

Das genannte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bildet dabei einen Ausgangspunkt für die Arbeit in der Arbeitsgruppe. Mandat der Arbeitsgruppe ist es, für die politische Ebene alle Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Thema Vermögensauseinandersetzung darzustellen. Der Bund ist weiterhin zur konstruktiven Lösung der Frage Vermögensteilung bereit.

 

Zu 4. bis 6.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde bislang keine Verfassungsbestimmung vorgelegt. Voraussetzung für eine diesbezügliche Regelung ist eine Einigung mit den Ländern über den Inhalt. Eine solche liegt bislang jedoch nicht vor.

 

Zu 7.:

Eine konkrete Auflistung jener Vermögenswerte, die im Rahmen der Vermögensteilung dem Bund beziehungsweise den Ländern zuzuordnen sind, ist derzeit nicht möglich. Im Rahmen der bereits angesprochenen Arbeitsgruppe wurden Forderungen seitens des Landes Salzburg auf Objekte/Liegenschaften, Bundesforste, öffentliches Wassergut und Kulturgüter vorgelegt, die derzeit seitens des Bundes geprüft werden.

 

Der Vermögensteilung nach § 11 ÜG unterliegen sowohl die seitens des Bundes und der Länder im Jahr 1920 übernommenen Aktiva als auch die durch den Bund und die Länder übernommenen Passiva.