8454/AB XXIV. GP
Eingelangt am
15.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ. BMVIT-10.000/0038-I/PR3/2011
DVR:0000175
Wien, am . Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 17. Mai 2011 unter der Nr. 8533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lohndumping und abgelaufene Waren in den Speisewagen der ÖBB gerichtet.
Zu den Fragen 1 bis 13:
Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).
Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.