8456/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0111-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8544/J vom 17. Mai 2011 der Abgeordneten Dipl.-Ing Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die OeNB hatte in den vergangenen vier Jahren keine TARGET-Forderungen, sondern durchgehend (seit 13. Jänner 2004 bis dato) eine TARGET-Verbindlichkeit gegenüber der EZB. Diese Verbindlichkeit wird in der OeNB-Bilanz in der Position „Passiva 10.4 Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen und hat sich in den letzten vier Jahren wie folgt entwickelt:

31.12.2007:       25,4 Mrd. EUR,

31.12.2008:       35,7 Mrd. EUR,

31.12.2009:       19,6 Mrd. EUR,

31.12.2010:       27,5 Mrd. EUR.

 

Zu 2. und 3.:

Aus der Summe aller grenzüberschreitenden Zahlungsaufträge aus dem Zahlungsverkehrssystem TARGET2 resultiert ein Tagesnettoendsaldo der OeNB (nur) mit der EZB. Der in der OeNB-Bilanz in der Position „Passiva 10.4 Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesene TARGET-Saldo der OeNB besteht also ausschließlich gegenüber der EZB und nicht gegenüber anderen nationalen Zentralbanken.

 

Zu 4.:

Die „Leitlinie der EZB vom 26.4.2007 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2)“, EZB/2007/2, Abl. L 237 vom 8.9.2007, zuletzt geändert durch die Leitlinie der EZB vom 17.3.2011, EZB/2011/2, Abl. L 86 vom 1.4.2011, bildet die maßgebliche Rechtsgrundlage für TARGET2 und die damit verbundenen Transaktionen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.