846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                       BMWF-10.000/0043-Pers./Org.e/2009

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 26. März 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 827/J-NR/2009 betreffend studentische Migration in der Studienrichtung Medizin in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Studienjahr 2007/08 waren an den Medizinischen Universitäten folgende Abschlüsse ordentlicher Studien durch ausländische Studierende zu verzeichnen.

 

Universität

Frauen

Männer

Gesamt

Medizinische Universität Wien

68

42

110

Medizinische Universität Graz

11

10

21

Medizinische Universität Innsbruck

61

46

107

Insgesamt

140

98

238

 

Die Abschlüsse betrafen die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin sowie an der Medizinischen Universität Graz zusätzlich das Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft.

 


Zu Fragen 2 bis 5:

In den Studienjahren 2005/06, 2006/07 und 2007/08 ist bei insgesamt 2.121 ausländischen
ordentlichen Studierenden der Medizinischen Universitäten die Zulassung erloschen, ohne dass ein Studienabschluss in Medizin erreicht worden wäre.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Von den zu den Fragen 2 bis 5 angegebenen 2.121 Studierenden frequentierten 265 die Medizinische Universität im Rahmen eines Mobilitätsprogramms, verbunden mit dem Erlass des Studienbeitrages gemäß § 92 Abs. 1 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002. Geschätzte weitere 150 bis 200 dieser ehemaligen Studierenden der Medizin haben außerhalb von Mobilitätsprogrammen ein Auslandssemester oder Auslandsjahr an einer österreichischen Medizinischen Universität verbracht. Es ergibt sich also eine geschätzte Zahl von 415 bis 465 Studierenden, die ihr Medizinstudium in Österreich nur vorübergehend betreiben und anschließend in ihrem Herkunftsland abschließen wollten.

 

Von den übrigen ca. 1.650 bis 1.700 ausländischen Studierenden, welche in den Studienjahren 2005/06 bis 2007/08 von den Medizinischen Universitäten ohne Erlangung eines Abschlusses
abgegangen sind, haben rund 700 die Zulassung zum Medizinstudium an der Medizinischen  Universität Graz im Studienjahr 2005/06 im Gefolge des dort durchgeführten Auswahlverfahrens nach Zulassung verloren. Dazu wird auf den im Jänner 2007 erstatteten Bericht an den Nationalrat betreffend Evaluierung der Auswirkungen des § 124b des Universitätsgesetzes 2002 (S. 31, 89 und 104/105) verwiesen.

 

24 von den ca. 1.650 bis 1.700 von den Medizinischen Universitäten ohne Abschluss abgegangenen ausländischen Studierenden haben bis einschließlich Studienjahr 2007/08 an einer anderen österreichischen Universität einen Studienabschluss erreicht und 293 studierten im Wintersemester 2008 noch an einer anderen österreichischen Universität. Die übrigen rund 1.320 bis 1.370 ehemaligen  Studierenden der Medizin waren im Wintersemester 2008 an keiner österreichischen öffentlichen Universität zu einem ordentlichen Studium zugelassen. Es ist nicht bekannt, wie viele von diesen Personen das Medizinstudium in ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land fortgesetzt haben.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Nein. Ich sehe keinen Bedarf für eine solche Studie, die im Übrigen selbst bei intensiver Mitwirkung der Medizinischen Universitäten und hohem Aufwand wegen weitgehender Nichterreichbarkeit und häufig fehlender Antwortbereitschaft der ehemaligen Studierenden kaum brauchbare Ergebnisse liefern würde.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Es ist nicht daran gedacht, Studienabsolventinnen oder -absolventen zu verpflichten, nach Abschluss des Studiums in Österreich zu arbeiten.

 

Zu Fragen 14 bis 19:

Ja, es sind bereits Maßnahmen ergriffen worden. Mit der Novelle zum Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 74/2006, wurde in § 124b Universitätsgesetz 2002 ein neuer Abs. 5 („Safeguard-Klausel“) eingefügt, der es, um einer schwerwiegenden Störung der Homogenität des Bildungssystems zu begegnen, ermöglicht, in den Studien Human- und Zahnmedizin 95 % der jeweiligen Gesamtstudienplätze für Studienanfänger/innen den EU-Bürger/innen und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte Personen vorzubehalten. 75 % der jeweiligen Gesamt-studienplätze für Studienanfänger/innen stehen den Inhaber/innen in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse zur Verfügung. Diese Regelung wird einem jährlichen Monitoring unterzogen. Dieses hat die Entwicklung der Studierendenzahlen aber auch jene im Bereich der niedergelassenen Ärzt/innen zum Inhalt.

 

In einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erstellten Studie kamen die Autor/innen zum Ergebnis, dass bis 2025 jährlich 750 bis 1000 Ärzt/innen ausgebildet werden müssen, um den prognostizierten Bedarf zu decken. Eine weitere Studie ist für 2010/11 in Aussicht genommen.

 

Die beschriebene „Safeguard-Regelung“ soll sicherstellen, dass genügend ausgebildete Personen dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.